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Sebastian Kuhn

In welchem Fall ist eine doppelte Buchführung zwingend notwendig.

Ich möchte mich als Kleinunternehmer selbstständig machen, weiß aber nicht ob eine einfache Buchführung ausreichend ist.
Frage Nummer 5884

Antworten (3)
Ina79
in der privaten wirtschaft ist das normalerweise gang und gäbe. es werden unterschiedliche möglichkeiten beschrieben, bei wikipedia kannst du das nachlesen. ich bevorzuge die soll-und-haben-variante für mein unternehmen. aber es gibt das ja noch anders.
Hannelore Albrecht
Wenn du nicht im Handelsregister eingetragen bist (zum Beispiel als eingetragener Kaufmann), dein Gewinn unter 50.000 und dein Umsatz unter 500.000 Euro liegt, genügt die einfache Buchführung. Als Kleinunternehmer mit einem Umsatz von weniger als 17.500 Euro musst du deine betrieblichen Einnahmen und Ausgaben nicht mal in verschiedene Kategorien ordnen.
MissSunshine
Erstmal ist jeder Kaufmann zur Buchführung verpflichtet. Übesteigt der Jahresumsatz 260000,00 € bzw. der Jahresgewinn 25.000,00 €, dann ist die einfache Buchführung nicht mehr ausreichend. Ganz genau ist das im HGB § 238 bzw. in der AO § 141 geregelt und nachzulesen. Als Kleinunternehmer reicht meist eine Einahmen-/Überschussrechnung.