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bh_roth

Inkassounternehmen im Ausland kaufen Forderungen. Wo ist denn dann der Gerichtsstand?

In Deutschland gibt es eine unbezahlte Rechnung. Da der Schuldner* im Ausland wohnt, verkauft das deutsche Inkassounternehmen die Forderung an ein Unternehmen im entsprechenden Ausland, und versucht dort, die Schuld einzutreiben.
In Deutschland würde ja irgendwann ein gerichtlicher Mahnbescheid ins Hause flattern, gegen den man dann Einspruch einlegen könnte. Und dann müsste ein deutsches Gericht über die Rechtmäßigkeit der Forderung entscheiden.
Aber wie ist das mit dem Unternehmen im Ausland? Welches Gericht entscheidet dort? Denn der Gerichtsstand des Gläubigers ist doch nach wie vor Deutschland. Und ich bezweifele, dass ein ausländisches Gericht Zugang zu allen Beweisen hätte.
.
*) Ähnlichkeiten mit bekannten Personen wären rein zufällig.
Frage Nummer 3000061745

Antworten (5)
Panther
bh_roth,
wie kannst du annehmen, dass ein deutsches Gericht im Ausland bestimmen könnte?

Das ist doch gerade so wie wenn ein Deutscher in England auf der rechten Fahrspur fährt, und sagt: »So machen wir das aber in Deutschland.«
Da kommt er nicht weit.
pale-rider
Man muß hier weiter viel weiter differenzieren:
z.B.Europa und Außereuropäisch und Art der "Leistung".

Kaufverträge über bewegliche Sachen dem Recht des Staates, in dem der Verkäufer seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.

Dienstleistungsverträge dem Recht des Staates, in dem der Dienstleister seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.

Verträge die Miete oder Pacht unbeweglicher Sachen zum Gegenstand haben, dem Recht des Staates, in dem die unbewegliche Sache belegen ist.

Franchiseverträge dem Recht des Staates, in dem der Franchisenehmer seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.

Vertriebsverträge dem Recht des Staates, in dem der Vertriebshändler seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.

Schau mal unter dem

[url=http://www.walek-rechtsanwaelte.de/component/content/article.html?id=99:basics-bei-grenzueberschreitenden-geschaeften]link hier:[/url]
elfigy
Ein Mahnbescheid ist nicht zwingend notwendig, Man kann einen Schuldner auch gleich auf Zahlung verklagen. Der Gerichtsstand ist in Deutschland, stellt die Zahlungspflicht fest und dann ergeht ein Amtshilfeersuchen ans Ausland. Sofern das mit diesem Staat vereinbart ist. Dort dauert es aber in manchen Ländern ziemlich lange, bis die tätig werden. Deshalb ist eine Inkassofirma da praktischer. Das ausländische Inkassounternehmen wird dann wissen, wie die Forderung einzutreiben ist.
Bei uns treibt übrigens das Finanzamt ausländische Schulden ein.
Cordelier
elfi, dann kommen die schrankwand großen schwartz gekleiden Jungs aus bhs Bekanntenkreis mit ihren Schwarzen Vans und Pickups und sprechen mal klartext.
elfigy
wenn man diese Truppe beauftragt, braucht man sich vorher nicht mit dem Gericht abgeben, Da ist es nur eine Frage des Preises.