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Gast

Ist das Körperverletzung?

Der 2 Etagen über mir wohnende Mieter fährt trotz Regen seinen Sonnenschutz nicht ein. Bei Regen sammelt sich Wasser auf der Plane. Die nächste Windböe läßt das Wasser zu mir runter fallen. Trotz meiner Bitte den Sonnenschutz bei Regen zu schließen, keine Reakion. Meine Terrasse ist auch mein Ein- bzw. Ausgang zur Wohnung. Ist es Körperverletzung, wenn einer meiner Besucher oder ich selbst diese "Wassermengen" von oben abbekommen? Was kann ich tun?
Frage Nummer 77696

Antworten (2)
bh_roth
Nein, das ist keine Körperverletzung, zumindest keine unmittelbare. Es wird zur mittelbaren, wenn du dadurch vor Schreck ausrutscht, und dich verletzt. Aber viel schneller kann es zu Sachbeschädigung führen. Jedenfalls ist der Mieter bei Eintreten eines Schadens haftpflichtig, schon allein deshalb, weil er einen Schaden fahrlässig und möglicherweise vorsätzlich herbeigeführt hat.
bh_roth
Zusatz: ....oder billigend in Kauf genommen hat.