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Gast

ist das rechtens?

unser nachbar will sich nicht an den abrisskosten seines wirtschaftsgebäudes beteiligen, obwohl er damit einverstanden ist. Sein wirtschaftsgebäude ist genau an der grundstücksgrenze unseres abrisshauses angeblendet.
Frage Nummer 3000045043

Antworten (11)
bh_roth
Tja, 2 Möglichkeiten: Lass es stehen, oder reiß es ab- auf deine Kosten. Der Nachbar kommt damit zwar zu einem kostenlosen Abriss seines nicht mehr gebrauchten Wirtschaftsgebäudes. Aber zur Übernahme der Kosten des Abrissess kann man ihn nach meinem Dafürhalten nicht zwingen.
Gast
Ich stimme bh und ing zu.
machine
Ich stimme dem Nachbar zu.
Gast
odda nachbar
status-quo-fan
Ich kann da bh und ing nicht so ganz zustimmen.

Die Frage ist doch, worin die Einverständniserklärung besteht.

Wenn es sich da um eine verbindliche schriftliche Erklärung handelt, geniest der Gast zumindest den Schutz seines Vertrauens; in diesem Fall wäre Beratung durch einen Rechtsanwalt angebracht.

Sollte die Einverständniserklärung allerdings lediglich aus einer beiläufigen mündlichen Abrede bestehen, haben bh und ing natürlich recht.
Dorfdepp
ihr wollt das wirtschaftsgebäude eures nachbarn abgerissen haben, nicht er. wer die musik bestellt, bezahlt sie auch. seid doch froh, dass er damit einverstanden ist, er könnte das auch ablehnen. was bedeutet "unseres abrisshauses"? soll eure hütte auch abgerissen werden?
elfigy
Ich entnehme der Frage, es ist umgekehrt. Das Haus des Gastes wird abgerissen und der Nachbar war damit einverstanden, daß sein angebautes Wirtschaftsgebäude auch mit abgerissen wird.
Weshalb sollte da der Nachbar etwas zahlen? Das Interesse am Abriß liegt alleine beim Gast.
status-quo-fan
elfigy, ich widerspreche Dir nur ungern, aber ganz so einfach ist es nicht.

Natürlich kann der Gast sein eigenes Gebäude abreißen.

Im vom Gast beschriebenen Fall ist wohl eher von einer Baufälligkeit des Nachbargebäudes auszugehen; warum auch sollte es sonst abgerissen werden.

Aber angenommen den Fall, dass nach Abriss des eigenen Hauses vom Nachbargebäude eine Gefahr - z. B. des Einsturzes - ausgeht, dann muss der Nachbar für die Beseitigung der Gefahr sorgen und ggf. auf eigene Kosten abreißen.

Ich will hier die Betrachtung nicht noch um die Ankündigung der Ersatzvornahme erweitern; aber wie gesagt, der Informationen sind es viel zu wenige, um eine fundierte Auskunft geben zu können.
Dorfdepp
@ elfigy
Das ist erklärungsbedürftig. Wenn der Gast nur sein eigenes Haus abreißen wollte, könnte ihm das Wirtschaftgebäude des Nachbarn völlig egal sein. Das wäre dann dessen Angelegenheit, für den Erhalt zu sorgen.
elfigy
Ich hatte angenommen, daß den Gast das Nachbargebäude aus ästhetischen Gründen stört.
Dorfdepp
Schade, dass Gäste sich nicht zu ihren Fragen äußern können. Wenn den Gast das Nachbargebäude stört und er sein eigenes Haus ohnehin abreißen will, um ein neues zu bauen, gehen diese Kosten im Rauschen unter, wie der Techniker sagt.