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Gast

Ist der PP ein politischer Beamter? Ist er im Landtag angesiedelt?

Nachtrag: PP = Polizeipräsident.
Möchte wissen, ob er wirklich [r]ein politischer Beamter, "Politiker" ist, oder doch (noch ?!) Vollzugsbeamten-Eigenschaften / -rechte besitzt?
Frage Nummer 14530

Antworten (2)
Alex64
... und, etwas weiter gelesen steht dort:
"Ausbildung, Voraussetzungen:
Polizeipräsidenten sind Beamte des höheren Dienstes. Ein Direktzugang ist meist nicht möglich oder zumindest nicht üblich. Hiervon ausgenommen sind die Bundesländer, in denen der Polizeipräsident ein politischer Beamter ist (z.B. Nordrhein-Westfalen)."
Also - welches Bundesland darf's denn sein?
teletubi
In Deutschland haben wir die sogenannte Gewaltenteilung,
daher kann ein Polizeipräsident niemals gleichzeitig Ladtags oder Bundesabgeordneter und PP sein.
Will er ins Parlament, muss er seinen anderen Job Ruhen lassen.