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Schnuller65

Ist die Pfändung von Renten eigentlich erlaubt oder unterliegen die einem besonderen Schutz?

Frage Nummer 21877

Antworten (4)
didiX33
Soweit ich weiß, können Renten genauso gepfändet werden wir andere Einkünfte, allerdings gelten auch hier die entsprechenden Tabellen, d. h. einem Alleinstehenden verbleibt ein bestimmter pfändungsfreier Sockelbetrag, der sich durch unterhaltspflichtige Personen entsprechend erhöht.
Flugmeissel
Renten und Rentenansprüche können genauso gepfändet werden, wie Gehalt oder Lohn.
Denis Pohl
Die haben keinen höheren Schutz als jedes andere Gehalt. Ein Mindestbetrag kurz über der Grundsicherung ist aber immer pfändungsfrei. Zum Leben bleibt demnach immer genug über. Wenn du unterhaltsverpflichtet bist, bleibt auch dementsprechend mehr übrig.
JannissMann3
Prinzipiell sind Rentenansprüche wie Arbeitseinkommen pfändbar. Bei Renten, die sich aus Verträgen mit Versicherungen ergeben, darf der Gläubiger aber nicht verlangen, dass der Schuldner seinen Vertrag kündigt. Erst ab dem regulären Rentenauszahlungsbeginn darf in solchen Fällen gepfändet werden.