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Caroschmi

Ist die private Firmenwagennutzung ein rechtlicher Kündigungsgrund?

Frage Nummer 30272

Antworten (6)
bh_roth
In der Regel ist die private Nutzung eines Firmenwagens gestattet, du musst nur den geldwerten Vorteil, den du durch die Nutzung hast, weil du ja dafür kein eigenes Fahrzeug benötigst, versteuern. Dafür gibt es im I-Net Rechner, bei denen du dir ausrechnen lassen kannst, wie hoch die Steuer ausfällt.
Aber zurück zu deiner Frage! Wenn in dem Überlassungsvertrag zwischen dir und dem Arbeitgeber die private Nutzung des Autos ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, begehst du Vertragsbruch, wenn du dich nicht daran hältst. Es ist sicherlich grenzwertig, wenn du auf der Fahrt nach Hause noch schnell ein paar Sachen einkaufst. Aber dann am Samstag im Baumarkt die fetten Zementsäcke zu transportieren, da verlässt du dann den Pfad des Erlaubten. Eigentlich ist das ein Grund zur Abmahnung, und in der Folge ein Grund, dir die Kündigung auszusprechen.
Skorti
bh_roth, die Umstände, die Du aufführst beschreiben einen Dienstwagen. Da hierbei die private Nutzung durch die zusätzliche Steuer vom Staat abkassiert wird, ist Wohl ein Verbot der privaten Nutzung ausgeschlossen. Da kann es nur Beschränkungen geben, die extremen Gebrauch ausschließen. wenn die private Nutzung die berzflich bei weitem übertrifft. Bei einem Firmenwagen ist es aber anders, der steht für die private Nutzung normalerweise nicht zur Verfügung. Der wird von verschiedenen Leuten für Fahrten zu anderen Niederlassungen, Botengängen etc. genutzt. Wer den ohne Genehmigung des Chefs privat nutzt, kann wahrscheinlich schon entlassen werden.
TschiTschi
Wenn es Dir von Deinem Chef nicht ausdrücklich genehmigt wurde, dann ist das Diebstahl - und damit ein Grund für fristlose Kündigung. Aber da sollte man eigentlich von selbst drauf kommen können!
FabianWollegeX
ja ist es. wer den wagen privat nutzt, nimmt isch einen vorteil, der die firma geld kostet. daher ist eine unerlaubte nutzung zu privaten zwecken ein kündigungsgrund. wenn die nutzung aber vereinbart war oder firmenweit seit jahren geduldet wird, erwirbt man einen rechtsanspruch auf die nutzung.
Andy King
Es kommt darauf an, wie die Nutzung des Firmenwagens in deinem Arbeitsvertrag geregelt wurde. Wenn du das Fahrzeug ausnahmslos für deine Arbeit nutzen darfst, dann ist es ein Kündigungsgrund. In den meisten Fällen stehen Firmenwagen aber auch zur privaten Nutzung zur Verfügung.
Noah_hang_tan
In der Regel ist die private Nutzung eines Firmen-Pkws im Arbeitsvertrag (oder durch eine ergänzende Vereinbarung mit dem Arbeitgeber) geregelt. Hält sich der Arbeitgeber genau an die Vereinbarung, gibt es keine Gründe für eine Kündigung. Nutzt der Arbeitnehmer hingegen Firmenwagen für Privatfahrten trotz eines Verbotes, ist das ein Grund für die fristlose Kündigung.