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MeisterGunni7

Ist die UN Kinderrechtskonvention für die Mitgliedstaaten bindend? Und was passiert, wenn eine Staat diese Bestimmungen verletzt?

Frage Nummer 42870

Antworten (4)
antwortomat
1. Für wen?
2. Nix
DirX
Die Kinderrechtskonvention sind in jedem Fall binden, wie jede andere Konvention auch. Denn diese Konventionen sind Internationale Vereinbarungen, wie bei dieser zum Schutz der Kinder. Wenn diese Bestimmungen verletzt werden, gibt es Sanktionen für das Land, die es verletzt.
derJaeger
Die Un Kinderrechtskonvention ist seit der Resolution der Genrealversammlung im November 1989 verbindlich. Dort wurden die Kinderrechte völkerrechtlich verbindlich festgelegt. Eine Verletzung der Kinderrechte bleibt weitestgehend ohne rechtliche Folgen. Es gibt keine juristischen Instanzen, wie Gerichte, die Strafen gegenüber den verletzenden Staaten aussprechen.
mrdennde
Alle europäischen Staaten haben sich der formalen Verpflichtung gestellt, die der Beitritt zur Konvention ihnen auferlegt: Sie haben dem Ausschuss für die Rechte des Kindes, der die Fortschritte in der Verwirklichung der Kinderrechte prüfen soll, die vorgeschriebenen Berichte zugeleitet. Diese Berichte werden vom Ausschuss für die Rechte des Kindes ausgewertet. Dafür stehen dem Ausschuss zusätzlich Berichte von anderen Einrichtungen der Vereinten Nationen wie etwa von UNICEF zur Verfügung, aber auch zahlreiche Stellungnahmen, oft umfangreiche Zusatzberichte von Nichtregierungsorganisationen („shadow reports"). Außerdem suchen die Berichterstatter des Ausschusses gezielt nach weiteren Informationen in Dokumentationen und Internet-Dateien.