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fordkoch

Ist ein Fahrzeug mit Erstzulassung 07/2010 und 4 km Tachostand ein Neu-oder ein Gebrauchtwagen?

Frage Nummer 16942

Antworten (2)
netter_fahrer
Hier steht alles Wissenswerte dazu:
Als Neuwagen gilt ein Auto, das weniger als 12 Monate alt ist, unverändert weiterhin gebaut wird und noch nicht im Straßenverkehr unterwegs war. Eine Kurzzulassung ist in Ordnung, soweit ich weiß für max. zwei Monate.
hphersel
Da der Wagen schon einmal zugelassen war, bist Du nicht der erste Besitzer und damit ist es handelsrechtlich ein Gebrauchtwagen. Unabhängig von der laufleistung. Punkt. Und ein gebrauchter kostet weniger als ein Neuwagen. Viele Händler tun so etwas, um ihre Fahrzeuge billiger verkaufen zu können. 4 km sind kein Problem, die kommen auch so schnell zustande, denn das Auto muss ja irgendwie vom Band auf den Hof des Händler gelangen und dabei hat es auch durchaus mal den einen oder anderen Kilometer aus eigener Kraft zurückgelegt.
Relevant ist Deine Frage für die Vollkaskoversicherung: Nur wenn der Wagen von dieser als Neuwagen (Definition des Vorposters) angesehen wird, erhältst du in einem beastimmten Zeitraum im Falle eines Totalschadens den Neuwert und nicht nur den Zeitwert ersetzt. Bei Halbjahreswagen oder Vorführwagen (in diese Kategorien fällt wohl das Fahrzeug, von dem Du sprichst) sollte das aber eigentlich kein Thema sein...