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Gast

ist ein Testament, das per Computer geschrieben, aber unterschrieben auch gültig?

Frage Nummer 25219

Antworten (6)
Nil.Jang
Der Klassiker. NEIN!!!

Es muss komplett handgeschrieben sein. Oder vom Notar aufgenommen.
antwortomat
So lange erkennbar ist, dass der Verfasser es im Vollbesitz seiner geistigen Kräfte erstellt hat, ist es in den Teilen, die nicht dem Gesetzt widersprechen gültig.
Ein Notar dürfte die Sache allerdings Wasserdicht machen.
Alex64
Nein, lieber antwortomat, und da gibt es auch keine Ausnahmen:
BGB, § 2247
"Eigenhändiges Testament
(1) Der Erblasser kann ein Testament durch eine eigenhändig geschriebene und unterschriebene Erklärung errichten."
antwortomat
@alex64: Ok, so wie ich es geschrieben habe ist es tatsächlich falsch, aber Ausnahmen gibt es trotzdem! Diese erlauben auch ein mit dem Computer geschriebenes Testament. Details würde hier aber den Rahmen sprengen.
Alex64
Eigentlich nur eine: Wenn dieses maschinengeschrieben Dokument in offenem oder verschlossenem Umschlag dem Notar übergeben wird.
Womit wir dann aber im Bereich des "öffentlichen" Testaments wären.....
antwortomat
@starmax: Und, welche Ausnahme fällt einem da spontan ein?
Genau, der Testamentsautor kann nicht schreiben. Was dann?
Nein, nicht weil er schon halb tot ist, sondern weil er es z. B. nie gelernt hat, oder blind ist. Braille ist immer fast immer maschinell.
Die von Alex64 aus dem ersten Googetreffer zitieren Zeilen treffen ebenfalls zu, wenn ein Notar im Spiel ist, weil der dann die nötigen "Belege" liefert.
Das meine erste Antwort blödsinn ist, habe ich inzwischen kapiert.
.
Recht hast Du natürlich damit, dass ein Testament dazu dient, die gesetzlich festgelegten Regelungen zu übergehen.