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ist ein Vermieter zur Dämmung eines Altbaus nach EnEV nun verpflichtet oder nicht?

Ich lebe in einem Haus zur Miete (Bj. 1912). Bei Abschluss des Mietvertrages wurden die Heizkosten-Vorauszahlungen mit 150.- veranschlagt, liegen aber tatsächlich um ein Vielfaches höher. Kommentar des Vermieters: Sie sind nun mal in ein altes Haus gezogen.
Es gibt aber doch die EnEV 2009. Ist die nun bindend? Müsste der Vermieter nicht zumindest des Dach dämmen? Oder ist das nur eine freiwillige Angegelegenheit?

Frage Nummer 29951

Antworten (2)
bh_roth
Schaust du hier: http://www.wir-hausbesitzer.de/blog/foerdermoeglichkeiten/enev/pflicht-zur-energetischen-modernisierung-fur-hausbesitzer/
Es gibt Maßnamen, die der Hausbesitzer durchführen muss, andere kann er durchführen. Alle Maßnahmen haben eines gemeinsam: Es gibt ein sehr hohes Einsparpotenzial an Heizenergie.
Hunk
Nein, das muß er nicht. Nur die obere Geschoßdecke zum Dach muß gedämmt werden, aber auch nur dann, wenn es in einem wirtschaftlichen Verhältnis steht. Wer das nachprüfen soll, wird in der Enev leider nicht gesagt. Hier ist der ganze Text dieser Gummiparagraphenverordnung dargestellt.