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Restrisiko

Ist eine Handwerkerrechnung steuerlich teilbar?

Arbeitsstunden von Handwerkerrechnungen können bei der Einkommenssteuer geltend gemacht werden. Mein Finanzamt weigerte sich bisher, dann aber die Materialkosten noch anteilig dem anerkannten häuslichen Arbeitszimmer zuzurechnen (knapp 20%). Wie könnte das doch gelingen?
Frage Nummer 25251

Antworten (1)
MaG666
Das kommt meines Erachtens nach darauf an, ob das Arbeitszimmer irgendwie von der Reparatur bzw. Renovierung betroffen war. Wenn z.B. nur das Schlafzimmer gestrichen wurde, betrifft das ja nicht das Arbeitszimmer, in dem Fall sollte es also nicht gehen. Bei einer Reparatur der Heizungsanlage könnte es aber schon ganz anders aussehen. Die Frage ist also nicht so einfach zu beantworten. Von daher solltest du einen Steuerberater aufsuchen.