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Gast

Ist eine zu kleine Badewanne die ich nicht nutzen kann ein Mietminderungsgrund?

Ich habe in meiner Wohnung eine Badewanne mit Maßen von 50cm breit und 150cm lang.
Dies ist eine Teeniewanne. Für mich ist diese Wanne zu klein und kann diese zum baden nicht nutzen. Dem Vermieter habe ich schon öfters darauf angesprochen,diese gegen eine größere auszutauschen. Von Ihm keine reaktion. Ich habe Kostenvoranschläge eingeholt und Ihm übergeben. Keine reaktion. Ist das ein Mietminderungsgrund?
Frage Nummer 3000086664

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