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bennyh02

Ist es strafbar, den Feuerwehrfunk abzuhören?

Frage Nummer 33260

Antworten (5)
longjohhn
Den Funkverkehr zum Zweck der Information lediglich abzuhören ist nicht strafbar.
Wenn man aber wegen der abgehörten Nachricht aus reiner Sensationslust
zum Brandort fährt und dabei die Arbeit der Rettungskräfte behindert,
macht man sich strafbar.
Es ist auch strafbar, sich aus den abgehörten Funksprüchen einen persönlichen, wirtschaftlichen Vorteil zu verschaffen.
Reporter wollen oft als erste wegen der Berichterstattung am Brandort sein,
auch Abschleppunternehmer wollen bei Fahrzeugbränden schnell dort sein, da
sie sich dann daraus einen Auftrag erhoffen.
Heiner1010
Ja, in fast jedem Fall.
Die Feuerwehr nutzt Behördenfunk, diesen darf man nur dienstlich nutzen. Das gilt auch für ehrenamtliche Feuerwehrleute. Geregelt ist das im Telekommunikationsgesetz (TKG) §89. Ein Verstoß wird nach §148 TKG mit einer Freiheitstrafe von bis zu zwei Jahren betraft.
Nutzt man diese illegal beschafften Informationen gewerblich oder anderen Vorteil, dürfte eine besondere Schwere der Tat vorliegen.

Übrigens: Die im Auftrag der Polizei bestellten Abschleppdienste werden über den Zentralverband der Versicherer disponiert. Ein "zufällig" am Unfallort vorbeikommendes Fahrzeug darf den Auftrag nicht übernehmen (Antikorruptionsgesetz).
Udo Möller
Feuerwehr- und auch Polizeifunk sind auf sogenannten abhörsicheren Frequenzen, die man allerdings auch überlisten kann. Selbstverständlich ist es strafbar, wenn man diesen Funk abhört. Die Strafen die erteilt werden, sind aber nicht so hoch, wie bei manchen anderen Straftaten.
VoigterBoom
Ja, es ist strafbar, wenn auch das Besitzen eines Scanners zum Abhören von Funkgesprächen nicht mehr strafbar ist. Nach § 89 TKG darf man nur Nachrichten abhorchen die für die Allgemeinheit bestimmt ist. Also Vorsicht, es kann eine Freiheitsstrafe von bis zu 2 Jahren geben.
hpherseI
Fettflecken werden wie neu wenn man sie mit Butter einschmiert.