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Bowler

Ist Fahren ohne TÜV übergangsweise erlaubt? Ich habe nicht früh genug einen Termin bekommen. Es handelt sich lediglich um eine Woche...

Frage Nummer 25738

Antworten (5)
Nat Black
Zum TÜV hin ja. Innerhalb der Woche solltest du aber möglichst nicht fahren, da kann die Kulanz schnell aufhören. Also wenn du die Möglichkeit hast, lass das Auto stehen, bis der Termin kommt und fahre dann auf direktem Weg zur entsprechenden Stelle.
antwortomat
Da auf der Plakette nur der Monat, nicht der Tag erkennbar ist, sollte das erst mal kein Problem sein. Auf dem TÜV-Beleg den Du mitführen musst, steht das Datum der letzten Prüfung. Wenn da einer genau hin schaut, kann das ggf. Probleme geben.
Die exakten gesetzlichen Fristen kenne ich nicht.
schmiddle3
Wenn du einen Termin in einer Werkstatt gemacht hast und dies auch beweisen kannst, dann ist es kein Problem wenn du in eine Verkehrskontrolle gerätst. Wenn du aber tatsächlich ohne aktuellen TÜV-Stempel unterwegs bist, dann reichen vier Wochen Überschreitung für ein saftiges Bußgeld aus.
FrankePOTTA2
Falls Du in eine Polizeikontrolle kommst, wird akzeptiert, wenn Du einen Monat drüber bist. Meist gibt es dann nur eine Verwarnung und evtl. ein Bußgeld von 10,00 €. Ging mir so. Wenn Du schon einen Termin hast, kannst Du das im Ernstfall ja sagen. Dann mußt Du evtl. hinterher zur Wache und den TÜV-Bericht vorzeigen.
hphersel
Mach Dir keine Panik. Natürlich darfst Du auch mit "abgelaufenem TÜV" noch fahren, innerhalb eines Monats sogar straffrei, wenn Du den Termin nachweisen kannst, was bei Dir ja kein Problem sein sollte. Der TÜV wird Dir aber die Plakette nicht für volle 24 Monate ausstellen, sondern nur bis zu dem Monat, in dem er bei regulärer Überprüfung fällig gewesen wäre. Wenn Du also anstatt im September erst im Oktober um TÜV fährst, gilt die neue Plakette nicht bis Oktober, sondern nur bis September.