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Gast

Ist Satire geschützt?

Ist Satire in Deutschland verfassungsrechtlich geschützt und was bedeutet das?
Frage Nummer 99409

Antworten (8)
machine
Deutschland hat keine Verfassung!
Gast
Die Meinungsfreiheit wird vom Grundgesetz geschützt, soweit richtig. Aber: die Meinungsfreiheit ist nicht unbegrenzt. Beleidigung, Volksverhetzung und andere Sachen fallen da ausdrücklich nicht drunter, auch dann nicht, wenn jemand verzweifelt versucht, letzteres als Satire oder Ironie zu verpacken.
Gast
Zum Thema Grundgesetz / Verfassung mal folgende Anregung zum Nachdenken:
Jedes Bundesland hat ein eigenes Grundgesetz.
Das GG für die Bundesrepublik war immer nur eine Übergangslösung.
Zur Wiedervereinigung haben die Politiker schlicht entweder aus Faulheit oder aus Kalkül ihre Arbeit einfach nicht gemacht, eine gemeinsame Verfassung zur Abstimmung vorzulegen. War ja schön einfach, die DDR einfach einzusacken anstatt die Bürger dort mitbestimmen zu lassen, was denn jetzt gesetzlich bzw verfassungsrechtlich gelten soll....
Übrigens: würde eines der Bundesländer wie Bayern oder NRW aus der BRD austreten, würde erst mal gar nichts weiter passieren, ausser dass deren Landesregierungen ein klein wenig mehr Arbeit machen müssten. Aber Berlin ernsthaft vermissen würde, glaube ich, da niemand.
Gast
Titanic, Postillion und andere dürfen sich satirisch frei äussern... ja.
Aber immer wieder mal stossen auch diese dabei an die Grenzen des Erlaubten, müssen sich entschuldigen, Artikel / Abbildungen etc zurücknehmen oder Strafen zahlen.
Bei manchen ist die eigene Rechtsabteilung fast wichtiger als die eigene Redaktion...
elfigy
Ich frag mich, wie oft wohl der Verfassungsschutz schon auf Satire hereingefallen ist. Würde mich nicht wundern.
Gast
Nun, man kann es durchaus als Satire ansehen, dass der Verfassungsschutz über viele Jahre hinweg den NSU angeblich nicht wahrgenommen hat.
dasMimi
Die Verfassung der Bundesrepublik Deutschland ist das Grundgesetz. In den Artikeln 1 bis 19 stehen die Grundrechte. Es gibt kein Grundrecht, das Satire ausdrücklich nennt. Es ist allerdings anerkannt, dass Satire unter den Schutzbereich des Artikels 5 Absatz 3 fällt. Satire gehört daher zur Kunstfreiheit und wird verfassungsrechtlich geschützt.
RedFred
Jedes staatliche Verbot gegen Satire stellt einen Verstoß gegen die Kunstfreiheit dar. Das bedeutet, dass eine verfassungsrechtliche Rechtfertigung für jeden Eingriff vorliegen muss. Der Staat darf Satire also nur unter ganz strengen Bedingungen verbieten. Ein Beispiel dafür könnte der Schutz eines anderen Verfassungsguts, wie beispielsweise der Menschenwürde sein.