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Oksana

Jemand schuldet mir viel Geld

Ich habe mal einer Person geholfen ,in dem ich der Person viel Geld geliehen habe . Wir haben einen Vertrag in dem steht dass der Schuldige monatlich eine Rate zum ersten des Monats zurück zu zahlen hat. Bis jetzt wurde kein Geld zurück gezahlt. Ich erreiche die Person zwar noch....per SMS...aber da kommen Drohungen wie...wenn ich weiter nerve dann sehe ich das Geld nicht
Ich kenne seinen Namen, die Adresse die im Vertrag steht ist nicht mehr aktuell...ah und seine Ausweis Nummer steht auch noch im Vertrag.
Kann mir bitte wer helfen und sagen was ich tun könnte?
Frage Nummer 3000086394

Antworten (16)
Rentier_BV
Definiere "viel Geld".
Definiere den Zeitraum "bis jetzt"

Suche eine einmalige Beratung beim Anwalt.
elfigy
Viel ist relativ. Und es geht uns auch nichts an, wieviel es ist. Nur mal so.

Hallo Oksana, so wie es Dir mit Deinem Schuldner geht, ist schon fast der Normalfall bei so privatem Geldverleih. Das wird Dich nicht trösten.
Hebe die SMS alle auf.
Du wirst keine Raten bekommen. Schreibe der Person, dass Du die ganze Summe zurückhaben willst und stelle eine angemessene Frist. So ca. zwei Wochen.
Wenn zu diesem Termin nicht gezahlt wurde, ist die Person in Zahlungsverzug.
Ich schlage vor, dann gibst Du das einem Anwalt zur weiteren Bearbeitung. Der macht den Schuldner auch ausfindig. Dein Schuldner muß den Anwalt bezahlen.
Du kannst auch selbst einen Mahnbescheid schicken. Dafür brauchst Du aber die korrekte Anschrift der Person. Da mußt zu zum Amtsgericht gehen, der Pförtner dort hilft Dir weiter. Aber auch da mußt du Kosten vorstrecken. Anwalt ist besser, wenn Du nicht so fit mit solchen Angelegenheiten bist.
Aber auf jeden Fall mußt Du die Summe wie oben beschrieben fällig stellen, damit der Verzug eintritt.
netter_fahrer
Zahlungsfrist setzen von zwei Wochen.
Klar machen: Wenn nicht gezahlt wird, erfolgt Anzeige.
Das machst du dann auch. Einen Anwalt musst du erst einmal selber bezahlen, die Polizei ermittelt von Amts wegen in Sachen Unterschlagung. Das ist eine Straftat.
Da braucht es den Umweg über den Anwalt nicht.
elfigy
netter Fahrer, bist Du sicher, ob es nicht Betrug ist?
Dein Vorschlag ist natürlich auch ein Weg.
bh_roth
@rentner: Wofür ist das wichtig, um wie viel Geld es sich handelt, außer für deine Neugierde?
.
Übrigens gehört zu einem guten Kreditvertrag unter "Freunden" auch ein Passus, was passiert, wenn Zahlungsausfälle zu verzeichnen sind.
.
Mir persönlich sind diese Art Verträge am liebsten: ich wollte unbedingt ein Grundstück mit Haus kaufen, hatte aber das nötige Kleingeld gerade nicht, und zur Bank wollte ich auch nicht. Ein Freund hat mir die Summe in Bar gegeben. Auf die Frage nach einem Vertrag sagte er, dass wir keinen Vertrag bräuchten. Auf die Frage nach den Rückzahlungsmodalitäten sagte er, dass ich ihm das Geld so zurückzahlen soll, wie ich es kann. Nach 3 Jahren hatte ich die Kreditsumme zurückbezahlt, und ich fragte ihn nach den Zinsen, worauf er fragte: welche Zinsen?
Dorfdepp
@ bh_roth

Das mit deinem Kredit hast du toll hinbekommen, Glückwunsch. Aber du bist ja auch nicht von dieser Welt, sondern schwebst in höheren Regionen. Nur: Was hat der irdische Fragesteller von deiner Antwort? Du ahnst es schon. Nichts!
umjo
Nach den -bisher- geschilderten Umständen besteht in der Tat der Verdacht eines sog. 'Eingehungsbetrugs' (Schuldner hat von Anfang an nicht vorgehabt, seine Schuld zu begleichen).
Daher neige ich dazu, netter_fahrer zuzustimmen.Abgesehen davon, dass es sich eher nicht um eine Unterschlagung handelt. (elfy, ich dachte, Du seist Schöffin (gewesen?), oder verwechsele ich Dich gerade?)

Im übrigen fallen bei einem zivilrechtlichem Vorgehen ggf. nicht nur die Kosten eines Anwalts an, sondern im Erfolgsfall (egal, ob Mahnbescheid oder gerichtliches Verfahren) auch die einer Vollstreckung. Und wenn Schuldner dann nachweislich zahlungsunfähig ist, bleiben diese Kosten bei Oksana.
Ich würde deshalb -immer die beschriebenen Umstände vorausgesetzt- in jedem Fall Anzeige wegen Betruges erstatten.

@ bh_roth: Findest Du wirklich, dass Dein mit persönlicher Erfahrung gewürzter Beitrag vorliegend zielführend ist?

@Dorfdepp: calm down, auch ich habe hier -leider- schon persönliche Erfahrungen eingebracht, die mit der Fragestellung wenig bis nix zu tun hatten. Langjährigen Usern sollte man diesen fauxpas verzeihen können ;-)
bh_hubsi
Ich habe mir auch mal Geld geliehen und dann wieder zurückgezahlt.
dschinn
Volksmund: Bei Geld hört die Freundschaft auf

Mein schlimmster Verlust waren mal 300 DM.
Habe schon eine Weile drüber nachgedacht, ob ich ein paar Bauarbeiter vorbei schicken sollte.
So als Dankeschön.

Und die Moral von der Geschicht: wenn ich heute Geld verborgen würde... dann schreibe ich das sofort ab und wenn es dann doch zurück kommt.. um so besser.

Man trifft sich immer zweimal.
Bantayan
Man sollte immer nur so viel geld verleihen wie man auch verschenken kann. So tut es nie weh wenn es nicht zurück kommt....
netter_fahrer
Eine geliehene Sache, dazu zählt auch Geld, nicht zurückzugeben ist kein Betrug, sondern Unterschlagung.
Betrug setzt die bewusste Täuschung über Tatsachen voraus, was ja hier nicht geschehen ist - er verweigert die Rückgabe. Das nenne ich Unterschlagung:

§ 246 StGB: "(1) Wer eine fremde bewegliche Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zueignet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in anderen Vorschriften mit schwererer Strafe bedroht ist.

(2) Ist in den Fällen des Absatzes 1 die Sache dem Täter anvertraut, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe.

(3) Der Versuch ist strafbar."

Deshalb mein Rat mit der Anzeige. Man könnte auch einen Anwalt beauftragen, muss den aber erst einmal bezahlen.
umjo
netter_fahrer, ich bin ja bei Dir, was die Vorgehensweise 'Anzeige' betrifft.
Und was die Frage der einschlägigen StGB-Norm betrifft, § 263, oder doch 246, so obliegt die Qualifizierung dann ohnehin den Ermittlungsbehörden.
Wie übrigens auch die erforderliche Adress-Ermittlung.
Rentier_BV
Hallo bh_roth

Für dich und andere Interessierte

Es ist wichtig wie hoch der Betrag ist, damit man eine wirtschaftliche Lösung finden kann.
Es ist auch wichtig, wie lange das her ist, um die Einschränkungen etc. abschätzen zu können.
umjo
Rentner, zunächst einmal: Auch ich bin interessiert!

Mein initiales Interesse ließ allerdings zügig nach, während ich Deine Absonderung gelesen habe (übrigens nicht zum ersten Mal).

Wofür bitteschön ist es wichtig, wie hoch der kreditierte Betrag ist? Oksana schrieb "...indem ich der Person viel Geld geliehen habe..."
Wir sollten also davon ausgehen, dass es sich eher weniger um nur 3 Euro 75 Cent gehandelt hat.
Und: warum bitte, ist es Deiner Meinung nach wichtig,
1. wie lange die (private!) Kreditvergabe her ist, und
2. welche 'Einschränkungen etc'. möchtest Du da abschätzen können? Bestenfalls geht's Dir um Anspruchsverjährung.
Aber -selbst und gerade da- geht's nicht um 'Abschätzungen', Bester!
umjo
Vielleicht kann Oksana hier ja gelegentlich mal etwas präziser schildern, wann genau mit Geld 'mal geholfen' wurde?

Nach meinen Erfahrungen werden private Kreditverträge leider eher lasch -im Sinne von nicht gerichtsfest- formuliert.
Aus diesem Grund bedürfte die erbetene Hilfestellung dringend detaillierter Fakten, Oksana!
elfigy
Die Frage nach wieviel Geld es ist, dient einer persönlichen Wertung. Für jeden ist viel Geld individuell. Für Oksana ist die Summe, um die es hier geht, viel. Das sollten wir so respektieren.
Sogar mündliche Kreditverträge gelten. Allerdings ist dann der Nachweis schwierig, das trifft hier aber n
Gut ist, dass der Schuldner per SMS praktisch ein Schuldanerkenntnis geliefert hat und auch, dass er offenbar zahlungsunwillig ist.
Das berechtigt, den geschuldeten Betrag fällig zu stellen.
Die Androhung einer Strafanzeige kann wirksam sein, hilft aber nur, wenn der Schuldner auch zahlungsfähig ist.
Ohne Fälligstellung tritt kein Verzug ein. Erst bei Verzug ist das Geld einklagbar. Egal ob zivilrechtlich, als Betrugs- oder Unterschlagungsanzeige.

@umjo, ich war an einer Strafkammer Schöffin. Da gings um Mord- und Totschlag und andere schlimme Sachen. Meine zivilrechtlichen Kenntnisse habe ich aus BWL und dem Geschäftsalltag.