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nachtigaller

Kann der Medizinische Dienst der Krankenkassen (MdK) auch Mitarbeiter eines Krankenhauses in rechtlichen Fragen beraten - ggf. auch anonym? Haben die Schweigepflicht?

Ich bitte von "witzigen" Antworten abzusehen, mein Humor ist in diesem Fall restlos aufgebraucht....
Frage Nummer 36526

Antworten (2)
Alex64
"Er" kann eventuell - wird es aber nicht tun, da für diese Zwecke andere Stellen vorgesehen sind.
nachtigaller
Das heißt, er interessiert sich nicht für Rechtsverstöße im Krankenhaus??
Interessant....