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Gast

Kann der Vermieter für mich ein WG-Mitglied kündigen?

Bei uns in der WG hat jeder einen eigenen Mietvertrag für das eigene Zimmer. Als mein Mitbewohner eingezogen ist, haben wir mündlich vereinbart, dass ich die Wohnung irgendwann alleine übernehmen werde und die WG auflösen werde. Er hat damals zugestimmt, wie die anderen auch. Hinzu kommt, dass ich mich um alles kümmern muss (Hausordnung, Rechnungen bezahlen, Kontakt zum Vermieter, Reparaturen organisieren) und er zuletzt beleidigend und persönlich mir gegenüber wurde. Jetzt möchte ich das ändern und alleine hier wohnen. Die Vermietung begrüßt diese Entscheidung. Da er nicht freiwillig gehen will, kann die Vermietung seinen Vertrag (mit Kündigungsfrist) ohne Grund kündigen oder können sie die mit mir entstandenen Probleme als Grund anführen?
Frage Nummer 3000137608

Antworten (4)
Matthew
Nein, kann er nicht.
Fiete11
Leider schreibst Du nicht, ob es sich um einen normalen Wohnungsmietvertrag oder einen Untermietvertrag handelt. Letzteres scheint innerhalb einer Wohnung wahrscheinlich.

In dem Fall kann der Vermieter durchaus - unter Einhaltung der gesetzlichen Frist - ohne Begründung kündigen. Das wird er auch alles selbst wissen.
Totti78
Der Vermieter ist der Chef und sollte daher das Gespräch mit deinem Mitbewohner suchen.
Aber brecht nichts übers Knie, das keine eine toxische Wirkung haben!
MissyKnow
Wenn ich das richtig verstehe, habt ihr einen mündlichen Vertrag, und zwar Du und dein(e) Mitbewohner - darüber, dass Du irgendwann die Wohnung komplett übernimmst. Darüber hinaus hat jeder einen separaten (schriftlichen) Vertrag mit dem Wohnungseigentümer.

Der Vermieter darf fristgerecht jederzeit jedem von euch kündigen. Fristlos ist nur möglich bei Verstößen wie z.B. zu später Eingang der Miete oder Ausbleiben der Miete, bzw. Eigenbedarf (der aber nachgewiesen werden muss).
Animositäten oder Streit zwischen den einzelnen Parteien ist glaube ich kein Grund für eine fristlose Kündigung.

Ich würde eurem Vermieter zur fristgerechten Kündigung aller Mieter raten, plus neuem Mietvertrag mit dir als alleinigem Mieter ab Tag X.

Sofern deine Mitbewohner dazu bereit sind, könnt ihr zimmerweise über einen früheren Auszug verhandeln. Das allerdings würde ich jeweils unter 4 Augen machen.