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Kann derAbwasserzweckverb. mich dieses Jahr schon zu einer Dichteprüfung meiner Grube zwi ?

Nach meinem Wissen ist ein solcher Dichtenachweis auch erst ab 2015 ! gesetzlich vorgeschrieben.
Frage Nummer 7822

Antworten (3)
Highspeed
Sickergrube, oder eher eine Art Abwassertank? Ich würde da mal mit jemandem in der Art von Wasserwerk/Stadtwerke/Klempner/Umweltamt sprechen.
Klabautermann
Die Rechtsgrundlagen finden sich in
- Wasserhaushaltsgesetz,
- Landeswassergesetz (z. B. NRW),
- Gemeindesatzung.
§ 61a Abs. 4 Landeswassergesetz NRW regelt, dass die Dichtigkeitsprüfung bis spätestens zum 31.12.2015 durchgeführt werden muss.
Die Gemeindesatzung kann allerdings einen früheren Termin festlegen.
Daher: Besorgen Sie sich die Abwassersatzung der Gemeinde/Stadt, da steht das dann drin.
neilo
Wenn Du im Wasserschutzgebiet wohnst, dann ist die Dichtigkeitsprüfung noch 2010 fällig.
So zumindest in Schlewig-Holstein.