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Nachtfalke

Kann eine Fluggesellschaft die mitnahme eines Rollstuhls verweigen, de

Mein Bekannter hat einen Flug für sich, seiner Frau, so wie für sein Kind, der Behindert ist und auf ein Rollstuhl angewiesen ist gebucht. Daraufhin wurde im Mitgeteilt, dass der Flug gestrichen wurde, da keine Möglichkeit besteht den Rollstuhl unterzubringen. Besteht in diesen Fall eine mitnahme Verweigerung der Fluggesellschaft.
Frage Nummer 60657

Antworten (2)
bh_roth
Meiner Erfahrung nach kann eine Fluggesellschaft ablehnen, dass der Rollstuhl im Fluggastraum transportiert wird. Dann muss der Rollstuhl als Sperrgepäck aufgegeben werden. Für den Transport des behinderten Kindes auf dem Gelände des Flugplatzes bis zum Flugzeug ist dann der Flughafenservice in Anspruch zu nehmen. Die kommen dann mit einem eigenen Rollstuhl, begleiten den Behinderten durch das Check-In bis zum Boarding. Das Boarding behinderter Personen wird regelmäßig als erstes durchgeführt, bevor die anderen Passagiere kommen. Nach der Landung steigen in der Regel erst alle Passagiere aus, bis der Behindertenservice des Zielflughafens den Fluggast abholt, und ihn betreut, bis der eigene Rollstuhl wieder zur Verfügung steht.
Meines Wissens kann ein elektrischer Rollstuhl nicht ohne weiteres transportiert werden, weil z.B. Batterien nicht luftverladefähig sind. Dies können Fluggesellschaften ablehnen und das werden sie auch.
IsiMitte
Rollstühle müssen bei der Buchung mit angegeben werden und dann als Sperrgut aufgegeben werden. Duch einen Airline oder Flughafenservice werden die Personen dann befördert. Das muss aber alles bei der Buchung angegeben werden. Ansonsten darf die Mitnahme verweigert werden. Elektrische Rollstühle stellen ein großes Problem dar, da die Batterien nicht ohne weiteres transportiert weden können (Explosionsgefahr).