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selket64

Kann ich bei Schikane durch Vermieter fristlos kündigen?

Öffentlich als Betrüger hingestellt (angeblich würde ich den digitalen Heizkostenzähler manipulieren), lautes Geschrei und Türenschlagen durch Vermieter zu jeder Tageszeit, Betreten des über der Wohnung befindlichen Dachbodens durch Vermieter zu jeder Tageszeit und damit verbunden lautes Trampeln und Zuschlagen der Klappe.
Frage Nummer 34749

Antworten (4)
antwortomat
Wer hindert Dich denn daran einfach zu gehen? Raus aus der Wohnung, Zahlungen einstellen und dann lass ihn mal klagen.
MaureenOHara
Nach § 569 BGB eigentlich schon: ich würde mir allerdings a) Rat beim Mieterverein einholen und b) einen Zeugen für die Vorfälle suchen
bh_roth
Schikane als Kündigungsgrund? Vorsicht, Schikane ist zunächst eine höchst persönliche Einschätzung. Da kann man nette kleine Videos machen. Aber auch hier Vorsicht! Heimlich erstellte Videos sind 1. vor Gericht nicht verwertbar, und 2. strafbar. das mit dem Zeugen ist eine gute Sache.
Oberguru
Du kannst immer fristlos kündigen.