Kann ich eine Steuervorauszahlung ablehnen ?
Mir wurde nun ab September 2013 vierteljählrich ein Betrag X als Steuervorauszahlung festgesetzt.
Kann ich dieses komplett ablehnen mit der Begründung, dass ich wenn es stimmt sowieso nachzahlen muss am Ende!?
Kann ich dieses komplett ablehnen mit der Begründung, dass ich wenn es stimmt sowieso nachzahlen muss am Ende!?
Antworten (3)
Ich verstehe die Frage so, daß der Gast es ablehnen will, Vorauszahlungen zu leisten, mit dem Hinweis auf Steuerzahlung am Jahresende.
Gast , das kannst du nicht selbst bestimmen. Du kannst aber mit dem FA über die Höhe verhandeln. Das geht auch mitten im Jahr, wenn sich abzeichnet, dass die Vorauszahlungen zu hoch sind. Ablehnen kannst du es nicht.
Gast , das kannst du nicht selbst bestimmen. Du kannst aber mit dem FA über die Höhe verhandeln. Das geht auch mitten im Jahr, wenn sich abzeichnet, dass die Vorauszahlungen zu hoch sind. Ablehnen kannst du es nicht.
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Ich interpretiere es so: Er will gar keine vierteljährlichen Vorauszahlungen leisten. Erst am Jahresende die Gesamtschuld begleichen.
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Das habe ich doch um halb zwei geschrieben. Er kann aber verhandeln, er hat ja zumindest inzwischen ein Halbjahresergebnis.
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