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Gast

kennzeichen

Gestern haben wir die Kennzeichen von dem Auto meiner Freundin
Auf meinen nicht zugelassen Wagen getan
Meine Nachbarn haben mich fotografiert und die Polizei geholt die heute bei mir geklingelt hat es ging nur darum das Auto in die Werkstatt zu bringen
Wir sind auch nicht schnell gefahren
Meine Freundin ist gefahren ich habe aber die Kennzeichen drauf gemacht
Meine feundin ist nicht vor belastet
Ich auf Bewährung aber nicht wegen Urkunden Fälschung
Frage Nummer 79532

Antworten (6)
bh_roth
Zitat: ".....es ging nur darum das Auto in die Werkstatt zu bringen..."
Ich lach mich tot! Du bist auf Bewährung, und begehst eine neue Straftat. Egal ob gemeinschaftlich oder nicht, und egal, ob einschlägig oder nicht, Egal, ob nur zur Werkstatt oder nach Italien, könnte es passieren (und sogar sehr wahrscheinlich), dass deshalb deine Bewährung widerrufen wird, und du einfährst. Herzlichen Glückwunsch!
[br]
Ein Kurzzeitkennzeichen kostet nur ein paar Euronen.
Opal
Und deine Freundin ziehst du noch mit rein weil sie das Fahrzeug geführt hat ohne Versicherungsschutz, ohne Zulassung und KFZ Steuer (bringt evtl Steuerhinterziehung mit sich) und mit falschen Kennzeichen. Tztztz , Das geht sicher nicht gut für euch beiden aus.
PorterC
Da waren Dumm und Dümmerer am Werk.
Tatsächlich frage ich ich mich, warum manche Menschen immer und immer wieder den illegalen Weg gehen. Und erzähle mir keiner dass der Fragesteller,, so es sich denn wirklich real so zugetragen hat, in dem Fall nicht wusste was er tat.
Opal
Aber Moment, Die Cops scheinen die beiden ja nicht beim Fahren erwischt zu haben, sondern haben nur die Fotos des Nachbarn wie er die Kennzeichen umschraubt, mehr nicht. Alles andere, wie der Wagen in die Werkstatt gekommen ist , ist nur Vermutung.
netter_fahrer
Schön blöd....
Vorsätzliche Teilnahme am öff. Straßenverkehr mit einem nicht versicherten Kfz (§6 PflVG): Bis zu einem Jahr Haft oder Geldstrafe; Kfz. kann eingezogen werden, Fahrverbot möglich. Fahren ohne Zulassung: 50 € und 3 Punkte. Kennzeichenmissbrauch (§22 StVG): Bis 1 Jahr Haft oder Geldstrafe - betrifft auch deine Freundin, denn sie wusste davon und ist gefahren (= Vorsatz).
Fakt ist doch, dass es dafür Zeugen gibt, wie weit und wie schnell gefahren wurde ist ohne Belang, ohne Vorbelastung ebenfalls. Ihr habt wissentlich gehörig Mist gebaut und müsst nun dafür gerade stehen. Übrigens: Das private Abschleppen eines nicht zugelassenen Kfz. am Seil ist nicht zulässig, da es nicht versichert ist; auf Anhänger ist OK.
elfigy
dabei wäre es so einfach gewesen . Die Werkstatt hätte das Auto abgeholt und nichts wäre passiert. Ich frage mich, wieso manche Leute nicht auf die einfachsten Ideen kommen. Oder wenigstens dann jemand fragen.