['disableIntrusiveAdTagsForRestrictedContent'] ['disableIntrusiveAdTagsForRestrictedContent','disableOutbrainForRestrictedContent','enableBookmarks','enableNoAd','enableOutbrainContextNoAdForFreeContent','enablePositions','hasFullAccess','hasProduct'] ['disableAds','disableIntrusiveAdTagsForRestrictedContent','disableTracking','enableCacheBusting','hasProduct','hasPureAccess'] ['default'] $string_split($str($(PMUSER_PAID_CATEGORIES)), ',') is-logged-in has-full-access has-pure-access has-plenigo"> KFZ-Dachaufsteller... | STERN.de - Noch Fragen? page--has-pure-access " data-guj-zone="_default" >
Anzeige
kikjohn

KFZ-Dachaufsteller...

Darf ich einen KFZ-Dachaufsteller mit Beleuchtung, ähnlich wie eine Taxibeleuchtung an meinem Fahrzeug installieren und sowohl mit Dauerbeleuchtung als auch blinkend benutzen?
Frage Nummer 21398

Antworten (8)
Skorti
Radio Eriwan:
Im Prinzip ja, Du musst nur eine allgemeine Betriebserlaubnis haben und die Beleuchtung vom TÜV oder der Dekra abnehmen und eintragen lassen.
Mit anderen Worten:
Das kannst Du so gut wie vergessen. Änderungen an der Beleuchtungsanlage sind nicht gerne gesehen.
SchlawinerWitzel
Wasn das fürne Antwort? Wenn das Teil eine allgemeine Betriebserlaubnis hat, dann braucht man es eben nicht in den Fahrzeugschein eintragen lassen. Lediglich die ABE ist immer mitzuführen.
Agent47
Also wenn das Teil bereits eine Betriebserlaubnis hat, muss diese immer im Auto mitgeführt werden.
Wenn nicht, dann versuchen bei Dekra eine Betriebserlaubnis zu erhalten.
Das ist auf jeden Fall kostenpflichtig. Beim TÜV gibt's garantiert keine, weil die nie zusätzliche Lichtelemente am Auto genehmigen.
SchlawinerWitzel
Unsinn. Sowohl Dekra als auch TÜV sind an die STVZO gebunden.
kikjohn
Also dieser Dachaufsteller ist über einen Magnetfuß auf dem Dach fixiert und hat 3LED´s, die über einen integrierten Akku gespeist werden.
Das heißt jeder Zeit abnehmbar und keine Verbindung mit der Bordelektronik.
Bisher konnte mir auch die Polizei diese Frage nicht beantworten.
SchlawinerWitzel
Dann tät ich nochmal beim Bäcker fragen, oder bei einer Bank. Oder beim TÜV. Oder bei der Dekra. Wer lesen kann ist im Vorteil.
Skorti
Scusi, Scusi ...
ersetze das Wort "und" durch "oder". Man sollte es doch genauer lesen bevor man abschickt.
Ob die Beleuchtung an den Autostromkreis angeschlossen ist oder durch Akku/Batterie leuchtet sollte egal sein. Mich wundert nur, dass die Polizisten unsicher waren, ich dachte bei denen heißt es was nicht ausdrücklich erlaubt ist, ist verboten.
Agent47
Ist bei den Teilen denn auch ein Zettel/Broschüre dabei, woraus sich eine allgemeine Betriebserlaubnis ableiten lässt?

@Schlawiner
Der TÜV ist an gar nix gebunden. Wenn der jeweilige Ingenieur ein Teil nicht eintragen will, ob STVZO oder nicht, dann wird das nix. Sie können ja mal versuchen das einzuklagen.