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Gast

KINDERGELD GESPERRT, RENTNER IM AUSLAND, PORTUGAL,

Sehr geehrtes Forum, aus gesundheitlichen Gründen, bin ich EU-Rentnerin. Aus demselben Grund musste ich mit meiner 15-jährigen Tochter nach Portugal umziehe. Jetzt ist uns das deutsche Kindergeld gesperrt worden. Ich würde die Voraussetzungen für den Anspruch auf Kindergeld nicht mehr erfüllen.
Gemäߧ 70 Abs . 2 EStG wurde das Kindergeld aufgehoben. Können Sie mir sagen, was das bedeutet und ob ich irgendetwas dagegen tun kann?
Ist es möglich, mit einem ärztlichen Attest, welches die Notwendigkeit des Umzugs nach Portugal, aus gesundheitlichen Gründen bestätigt, weiter deutsches Kindergeld zu erhalten? Nur mit der kleine Rente von 860 € monatlich, ohne Kindergeld können wir hier auch nicht überleben. Gibt es sonst irgendeine Möglichkeit weiter das Kindergeld zu erhalten oder eine andere soziale Leistung, portugiesische Sozialleistungen stehen uns meines Wissens nicht zu. Oder wissen Sie evtl. wie das ist, bzw. was uns in Portugal an sozialen (deutschen) Leistungen zustehen? Ich erhalte nur die Rente, kein Unterhalt des Vaters, kein Kindergeld keine anderen Leistungen. Sollte die Sperrung mit dem Steuerabkommen zwischen Deutschland und Portugal zu tun haben, kann ich dann beantragen, das ich die Steuern in Deutschland zahle, um weiterhin in Deutschland steuerpflichtig zu sein, um dadurch das Kindergeld weiter zu erhalten. Wenn ja, wo und wie muss ich das beantragen? Ich bedanke mich im Voraus für Ihre Informationen und Bemühungen und verbleibe mit freundlichen Grüßen.
Linda
Frage Nummer 3000104663

Antworten (4)
neilo
§ 70 verweist auf §62, der da heißt: "Anspruchsberechtigte
(1) 1Für Kinder im Sinne des § 63 hat Anspruch auf Kindergeld nach diesem Gesetz, wer
1. im Inland einen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat oder
2. ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland"
Cheru
a) nach § 1 Absatz 2 unbeschränkt einkommensteuerpflichtig ist
oder
b) nach § 1 Absatz 3 als unbeschränkt einkommensteuerpflichtig behandelt wird.

(Ergänzung zu oben, damit die Absicht des Gesetzgebers erfassbar bleibt)
Skorti
Warum du in Portugal lebst ist dem Amt egal. Anspruch auf Kindergeld hast du nicht, wenn du nicht in Deutschland wohnst.

Aber evtl. hast du auf ähnliche Leistungen in Portugal Anspruch.
Dorfdepp
Was auf dich zutrifftt, weiß ich nicht. aber hier steht etwas dazu.