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TanjaS

Kindersitzerhöhung

Hallo,
habe ich das richtig verstanden ?
wenn meine Tocher12 Jahre alt und ist aber noch nicht 150 cm groß ist, muss ich sie zwingend auf einen Kindersitz beziehungsweise eine Kindersitzerhöhung transportiern ?

Ich wurde heute kontrolliert und darauf hin verwarnt. ( mündlich)
haben auf verschiedenen quellen https://www.sitzerhoehung.info https://www.wikipedia nachgeschaut aber bin wirklich nicht schlau draus geworden.

Bitte kann mir einer sagen ob ich bei einem 11,5 Jahre alten Mädchen mit 139 wirklich im auto einen Kindersitz noch brauche ?

Danke !
Frage Nummer 3000078419

Antworten (11)
Cordelier
Die Gesetzgebung schreibt es so vor zur Sicherheit deiner Tochter. Ein handelsüblicher Dreipunktgurt kann ebend nur dann sicher sein wenn die entsprechend zu sichernde Person mind. 150 cm groß ist.

Da deine Tochter anscheinend kleinerer Gestalt ist und nicht davon auszugehen ist das sie in 6 Monaten 11 cm wächst, nun ja, die Antwort steht in deiner Frage.
Matthew
Eigentlich hat Cordelier die wesentlichen Punkte schon angeschnitten.

Ich will es nur nochmal eindringlicher und für Nicht-Techniker formulieren:
Es geht hier nicht wirklich um Paragrafen, sondern es geht um die Sicherheit Deiner Tochter.
Damit der Sicherheitsgurt seine Wirkung entfalten kann, muss er ungefähr über die Mitte des Brustbeins verlaufen.
Ist ein Mensch zu klein (ganz egal wie alt), dann würde der Gurt bei einem Unfall richtung Hals rutschen. Das kann zu sehr (!) ernsthaften Verletzungen der Halswirbelsäule führen. Von Querschnittgelähmt, bis Genickbruch ist da alles drin. Oder es kann dazu führen, dass die Hals-Schlagader reißt (je nach Aufprall-Energie).
Man muss die Sitzposition deshalb so erhöhen, dass der Gurt ungefähr über die Mitte des Brustbeins verläuft.

Wer also zu klein ist, sollte deshalb eine Sitzerhöhung benutzen. Egal ob 11, 12 oder 92 Jahre alt.
Das ist keine Frage von Paragrafen, sondern eine Frage von Naturgesetzen und Sicherheit.
Löse Dich einfach von dem Wort "Kindersitz" und benutze statt dessen das Wort "Sitzerhöhung"! Es geht einfach nur darum, Sitzposition und den Verlauf des Gurts in sinnvollen Einklang zu bringen.

Sei also einfach froh, dass die Polizisten Dich freundlich darauf aufmerksam gemacht haben, bevor etwas ernsthaftes passiert ist.
Sie haben Dir und Deiner Tochter etwas Gutes getan.

Und natürlich wünsche ich Euch, dass trotz Sicherheitsgurt und Sitzerhöhung, nie etwas passiert, wofür sie nötig wären.
Cheru
Alles richtig, nur vielleicht etwas viel Aufwand für so einen Werbelink, der schon alles erklärt und den man gewiß nicht zufällig findet.

Über das eigene Verantwortungsbewußtsein hinaus verschafft ein Blick ins Gesetz Klarheit:

§21 Abs. 1a StVO: "Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr, die kleiner als 150 cm sind, dürfen in Kraftfahrzeugen auf Sitzen, für die Sicherheitsgurte vorgeschrieben sind, nur mitgenommen werden, wenn Rückhalteeinrichtungen für Kinder benutzt werden..."
Cordelier
Danke Matthew, endlich mal einer der meinen Fehler damals bei der Anmeldung richtig berichtigt. --> Cordelier.

Aber ich wollte mich nicht nochmal anmelden, vllt sollte ich das mal machen ;-)))
Cheru
Lieber "Kordelträger", rein interessehalber gefragt: Es klappt nicht, den eigenen Benutzernamen im Profil zu korrigieren? Es wirkt so, als sollte das gehen (ich wollte es aber selbst nicht testen).
Matthew
@Cordelier und Cheru
Doch, geht.
Wenn man angemeldet ist gibt es oben rechts in der 2. Reihe einen Kopf ohne Gesicht. Wenn man den anklickt, kann man in's eigene Profil gelangen. Dort kann man den Nutzer-Namen ändern. Der Bezug zu alten Beiträgen geht dabei, glaube ich, auch nicht verloren.
Ich meine Atman hat mehrfach seinen Namen geändert. Auch alte Beiträge wurden danach mit dem neuen Namen angezeigt.
(Meine ich mich jedenfalls zu erinnern.)
Viel Erfolg!
Cheru
Danke, Matthew. Dann warten wir mal auf den richtig geschriebenen Cordelier.
Cheru
Noch etwas zum Thema:
Stiftung Warentest und ADAC warnen gerade dringend vor zwei bestimmten Kindersitzen. Beide lösten sich beim Crashtest. (Kein Link. Ihr werdet es bei Bedarf auch ohne Link finden.)
Cordelier
Es ist vollbracht. Danke Matthew.
hphersel
Die Gesetzeslage ist zumindest für die Fragestellerin eindeutig: ja, du brauchst für Deine Tochter noch eine Sitzerhöhung.
Aber allen anderen, die hier mit "Sicherheit" argumentieren:
Die Erhöhung benötige ich laut gestz nur, wenn das Kind unter 12 Jahre alt ODER kleiner als 150 cm. Das bedeutet, dass ein Elfjähriges Kind mit 165 cm keine Sitzerhöhung benötigt, klar, dann passt der Gurt ja auch. Aber was ist mit einer dreizehnjähigen, nur 145 cm kleinen Person? Die benötigt laut Gesetz keine Sitzerhöhung, OBWOHL auch bei ihr der Gurt nicht richtig sitzen wird. Logisch finde ich das Ganze nicht...
hallertauer
So eindeutig ist das alles nicht - wenn auch das Gesetz eindeutig zu sein scheint. Aber die Erklärung, bei einem kleineren Menschen könnte der Gurt schwere Folgen haben, wenn er nicht richtig sitzt, zieht dann nicht, wenn ich die Gurthöhe verstellen kann. Ich kann den Gurt bei meinem Touran so tief stellen, dass er auch bei 145 cm über dem Brustkorb verläuft und nicht am Hals. Logisch, dass der Gesetzgeber nicht alle Bauarten berücksichtigen kann, aber wenn man einfach mal über Sicherheit redet, dann müßte es doch heißen, der Gurt muß bei jedem Menschen so eingestellt werden, dass er über , was weiß ich, der 5 Rippe von oben liegt. Das wäre für mich schlüssig und würde auch das alberne 12.Lebensjahr relativieren. Ich habs grad getestet, mein Enkel ist 146 und 10 Jahre, den Gurt runter gestellt - passt. Nach dem Gesetz braucht er noch vier cm, für die Sicherheit ist alles top.