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Gast

Kindersunterhalt/Unterhaltstitel

Hallo alle zusammen,
es geht um Kindersunterhalt: könnte man wegen 5% einklagen? Wenn ja, wer würde die Kosten tragen? Es ist so, der Vater meines Kindes kümmert sich 0 um sein Kind und nun versucht er so wenig wie möglich Unterhalt zu zahlen. Es gibt ein Titel (100% Mindesunterhalt), aber jetzt soll es 105% sein. Vater will es nicht abändern, sonder so lassen, ich möchte es abändern lassen, weil ich es mein Kind entgegen unfear finde. Was könnte man da machen?
Danke sehr
LG :)
Frage Nummer 3000260740

Antworten (1)
Schnauz
Nun, als erstes konntest du versuchen, die Frage allgemeinverständlich zu formulieren, das hilft auch bei der eigenen Gedankenfindung. Er kümmert sich also Null und zahlt so wenig wie möglich. Ja, wieviel zahlt er denn nun? Die 100%, und du willst 105%? Mit welcher Begründung? Gibt es ein Gerichtsurteil, oder möchtest nur du etwas abändern lassen? Deine Frage wirft nur Fragen auf.