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Gast

Klage ohne Mahnverfahren oder doch Mahnverfahren

Hallo,
habe jemanden Geld gegeben. Schulden hat er anerkannt und für die Rückerstattung hat er selbst Termine für die Ratenzahlung angegeben. Leider hat er nur die erste Rate gezahlt und jetzt macht er Vogelstrauss-Politik. Ich habe ihm per Einschreiben um die Zahlung gebeten. Das Schreiben konnte nicht zugestellt werden. Kann ich jetzt direkt beim Amtsgericht einen Mahnbescheid erheben oder muss ich erst Mahnen. Reicht eine erste Mahnung oder muss noch eine zweite folgen?
Frage Nummer 3000132885

Antworten (3)
Fiete11
Da feste Zahlungsziele vereinbart wurden, was Du hoffentlich schriftlich hast, ist keinerlei Mahnung erforderlich.

Einen Mahnbescheid erhebt man nicht, den beantragt man.
umjo
Und wo lässt man ihn zustellen? An der Anschrift, an der schon das Einschreiben nicht zugestellt werden konnte, sicher nicht.

Tipp, Gast: Zuvor eine Melderegisterauskunft beim örtlichen Bürgerbüro (ggf. auch Einwohnermeldeamt) einholen!

Wenn dann die (neue, zustellfähige) Wohnanschrift bekannt ist: Mahnbescheid (geht in den meisten Bundesländern auch online), allerdings nur dann, wenn seit erster fristgerechter Zahlung mindestens zwei weitere Raten ausgeblieben sind.
Mahnungen bedarf es dann i.d.R. keine mehr.
Fiete11
Die Anschrift kann durchaus zustellfähig sein. Nicht zugestellt muss nicht bedeuten, dass die Adresse nicht mehr gültig ist. Das Einschreiben kann auch einfach nicht abgeholt worden sein.