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Gast

Konsequenzen aus Verstoß gegen § 33JArbSchG?

Mit welchen Konsequenzen muss man rechnen, wenn man gegen oben genannten Paragraphen verstoßen hat?
Gibt es Schadensersatzansprüche wenn mein Sohn körperliche Schäden davon getragen hat?
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Frage Nummer 20246

Antworten (1)
Alex64
Sorry, aber das hier ist und ersetzt keine Rechtsberatung; deshal sämtliche Angaben ohne Gewähr und irgendwelche daraus abzuleitenden Ansprüche.

Zunächst bitte unterscheiden:
Straf- und Zivilrechtliche Konsequenzen.
Rein strafrechtlich handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit nach §58 (1) Nr. 23 JArbSchG, die nach (4) desselben § mit einer Geldbusse bis zu 15.000 Euro geahndet werden kann.
Zivilrechtlich dürfte die Sache etwas komplexer werden, zumal in diesem Fall eine ursächliche Kausalität dieses Versäumnisses für die Beschwerden deines Sohnes nachgewiesen werden muss.