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Hajora

Kosten Führerscheineignungstest / Hilfe! !!! /

Unser Schwiegersohn informierte dasStraßenverkehrsamt ich sei fahruntüchtig.
Die von ihm benannten Behauptungen wurden von einem Facharzt nicht bestätigt.
Das Straßenverkehrsamt benennt mir nun einen Arzt bei dem ich ein weiteres Gutachten
einholen muß ! Erst 347,50 zahlen! Sonst gibts kein Gutachten!Ein Recht auf Erstattung
habe ich selbst bei Falschangaben/Boshaftigkeit nicht? Bin ich dieser Willkür ausgestzt?
Was kann ich machen? Danke für jede Hilfe! Frdl. Gruß, Hans Radke
Frage Nummer 105499

Antworten (7)
machine
Hier noch ein Tipp.
Das schaffst Du!
Dorfdepp
Erstaunlich, dass niemand fragt, ob die Vorwürfe des Schwiegersohns zutreffend sein könnten. Es kann natürlich sein, dass der bösartig ist, es kann aber auch sein, dass er in Herrn Radke eine "tickende Zeitbombe" auf Rädern sieht. Meine Mutter hat das Fahren freiwillig aufgegeben, als sie gemerkt hat, dass sie unsicher wurde, sie wollte niemanden totfahren oder verletzen. Aber so einsichtig sind nicht alle, und da sollte man nachhelfen. Herr Radke kann sich die 347,50 sparen, wenn er zu der Einsicht kommt, dass er vielleicht doch nicht mehr so sicher fährt.
hphersel
Es ist leider in diesem Falle so, dass nicht der Anzeigende die Wahrheit seiner Behauptungen nachweisen muss, sondern stattdessen der BEschuldigte nachweisen muss, dass die Anschuldigungen falsch sind. Daher ergeben sich auch die Kosten, die von Ihnen zu tragen sind. Aber wenn sich diese Anschuldigungen als falsch heraustellen, haben Sie das Recht, mittels eines Zivilprozesses die Ihnen entstandenen Kosten zurückzufordern. Dazu können noch weitere Ansprüche wegen übler Nachrede, Falschaussage, falscher Verdächtigung oder Ähnlicher Dinge kommen. Dabei sollte Ihnen ein guter Anwalt helfen .Dessen Kosten muss bei einem Schuldspruch übrigens dann auch Ihr Schwiegersohn tragen.
Unabhängig davon lohnt sich eine Rechtsschutzversicherung eigentlich immer. Dann tragen Sie das Prozesskostenrisiko nämlich nicht selber.
Dorfdepp
@ starmax
Weil dein Großvater ein Idiot war? Anders kann ich deinen Anwurf auf eine ernst gemeinte Antwort nicht verstehen.
elfigy
dorfdepp, mit meiner Einschränkung "immer vorausgesetzt, die Anschuldigung ist bösartig...das wissen wir nicht" habe ich wohl an die Möglichkeit gedacht, der Fragesteller wäre evtl. tatsächlich fahruntüchtig. Aber das wissen wir tatsächlich nicht. Und deshalb können wir m.E. auch nicht neue Inhalte und Vermutungen in die Antworten mit einbringen, die den Fragesteller evtl. beleidigen. Das steht uns auch nicht zu. Wir werden es auch nie erfahren, er selbst sieht das subjektiv. Deshalb beschränke ich mich darauf, nur die Frage selbst zu beantworten. Wie das weitergeht, wird er ja dann sehen.
Mars-Ultor
In vorstehenden Beiträgen kommt mir zu häufgig das Wort Schuld vor. Eine eingeschränkte Fahrtüchtigkeit hat nichts mit Schuld zu tun. Insofern kann auch niemand zu Unrecht beschuldigt werden. Wenn der Schwiegersohn den Verdacht hat, dass eine Verkehrgefährdung vorliegt, ist es legitim und im Interesse aller anderen Verkehrsteilnehmer, dass eine Untersuchung angeordnet wird. Und diese Anordnung erfolgt durch die entsprechende Verkehrsaufsichtsbehörde, nicht durch den Schwiegersohn. Mögliche Schadensersatzansprüche oder gar die Konstruktion von möglichen Straftatbestände sind in diesem Zusammenhang abwegig.