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Gast

Fehlalarm: Muss ich diesen Polizeieinsatz bezahlen?

Hallo, ich hatte vor 3 Wochen einen vom Sturm ausgelösten Fehlalarm bei der Alarmanlage meines EFH. Diesen habe ich aber unmittelbar nach Benachrichtigung durch Handy-App innerhalb von 2 MInuten ausgestellt. 20 Minuten später hat mich die Polizei kontaktiert, weil sie von den Nachbarn gerufen wurde. Jetzt soll ich für den "Polizeieinsatz" 125,-- EUR bezahlen, obwohl ich weder einen noch bestehenden Alarm hatte, noch diese verständigt habe, da ich ja bereits über Video gesehen habe, daß nichts ist. Wie verhalte ich mich bei dieser Rechnung? Ich bin ja eigentlich froh, daß mein Nachbar so aufmerksam ist, aber jetzt dafür bezahlen?
Frage Nummer 3000097930

Antworten (4)
pale-rider
Ich denke der Nachbar sollte die Rechnung bezahlen und sich das nächste Mal um seine Angelegenheiten kümmern.

Sie haben die Sache ja alleine völlig im Griff.
dschinn
Wenn ich der Fragesteller wäre....

... würde ich erstens den Driss bezahlen...

und zweitens mich mit dem Nachbar mal zu nem Bier (oder Wasser oder Tee oder Saft) hinsetzen, das mal mit ihm bequatschen und den Herrn mit in die Telefonliste aufnehmen.
Das nächste mal wenn das passiert ruft er nicht mehr die Uniformierten (sondern wartet auf Deinen Anruf?) und ihr habt eure tolle Nachbarschaft bestätigt.
bh_roth
Wer den Einsatz letztendlich bezahlt, weiß ich nicht. Aber ich weiß, wer ihn garantiert nicht bezahlt: Der Nachbar. Er ging von einer Notlage aus, dass es sich um einen Fehlalarm einer Aldi-Alarmanlage handelte, konnte er nicht wissen, braucht er auch nicht zu wissen.
Bei Fehlalarmen bezahlt immer der, in dessen Besitz die fehlalarmierende Anlage ist. Deshalb ist es oft besser, einen stillen Alarm zu wählen, und dann bei Bedarf selbst die Polizei zu rufen.
elfigy
Bei uns in Franken ist es so geregelt, dass bei Verständigung der Polizei durch den Eigentümer, oder auch bei automatischem Anruf zur Polizei, gezahlt werden muss. Wenn die Nachbarn anrufen, kostet es nichts.
Und billiger ist es auch. Kostet 110.- Euro. Inzwischen habe ich auch Video, aber darauf würde ich mich im Zweifel nicht verlassen.
Ich habe mit den Nachbarn vereinbart, dass sie nur anrufen, wenn ich das freigebe.
Wenn es im Bundesland des Gastes so geregelt ist, dass immer gezahlt werden muss, wird er wohl zahlen müssen.
Das kann man als Lehrgeld verbuchen, man erfährt so wie die Gesetzlage ist. :-)