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erftjunge

Lärmbelästigung:Wer musst Sachverhalt klären?Vermieter Mieter oder Polizei

Wir Wohnen seit 1995 in einem 5 Parteienhaus.
Frage:Durch ständige Lärmbelästigungen mit Beweise:Wie Lärmprtokoll,Fotos und Zeugen und diveresen Anschreiben an die Hausverwaltung soll ich als Mieter ein privates Verfahren gegen den Mitbewohner einleiten oder die Polizei einschalten.
Wie ist die Rechtskage
Frage Nummer 42516

Antworten (1)
kuhlt
@erftjunge

Rechtslage bei 5 Parteien; Es ist klug die anderen 3 Parteien sich zur Unterstützung zu sichern.

Beschwerde mit den anderen 3 Parteien gemeinsam vorbringen bei Polizei und Hausverwaltung