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Gast

Langzeitaufenthalt in ET-Gartengrundstück

Wie ist die Rechtslage wenn ich mich auf meinen ET-Gartengrundstück zeitweilig über mehrere Tage aufhalten ( wohnen und schlafen ) ausschließlich im sommer Halbjahr möchte ? Hierbei geht es um eine ehemalige Kleingartenverein - Anlage welche 2003 aufgelöst wurde und sich zu einer Interessengemeinschaft mit 33 Grundeigentümern formierte. Alle Vorgänge wurden rechtmäßig mit notariellen Kaufverträgen mit den Vorbesitzern abgeschlossen , Vermessungen und grundbucheintragungen durchgeführt.
Frage Nummer 91850

Antworten (6)
Bester
Kommt drauf an, welche Nutzung bestimmt wurde.
elfigy
Die Frage ist, ist das in einem Wohngebiet? Habt ihr in der Interessengemeinschaft eine Satzung? Für einen Langzeitaufenthalt musst du bei deinem Bauamt oder Ordnungsamt anfragen. Zeitweilig über mehrere Tage wird wohl möglich sein, das würde ich einfach machen und abwarten ob was passiert.
Bester
Das hat doch absolut nichts mit Wohngebiet zu tun. Für ein Grundstück wurde eine entsprechende Nutzung eingetragen, und dafür ist das Bauamt der Ansprechpartner. Aber bestimmt nicht, ob ich da nächtigen kann oder nicht.
Bester
Mache Dich mal da schlau: Verordnung über die bauliche Nutzung der
Grundstücke (Baunutzungsverordnung - BauNVO).
elfigy
Bester zu deiner Info. Die Ausweisung eines Wohngebietes regelt die Nutzung. Nämlich zum Wohnen. Die Ausweisung eines Gewerbegebietes regelt die Nutzung für Gewerbe.
Die Ausweisung eines Mischgebietes regelt die Nutzung für kleinere Gewerbe mit Wohnhäusern. Die Ausweisung für eine Grünfläche regelt die Nutzung als Grünfläche. Die Ausweisung für Kleingärten regelt eine Nutzung für Kleingärten und dort ist das Wohnen meist ausdrücklich untersagt. Überall dort, wo man nicht ausdrücklich Wohnen darf, darf man nicht wohnen. Diese Auskunft erhältst du von mir kostenlos.
elfigy
Ich war schon im Bauausschuss einer grösseren Kommune, als du noch zur Sondervolksschule gingst Bester. Da hilft dir auch googeln nix. Das muss man auch können.