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Gast

Lebenslänglich / Sicherungsverwahrung

Warum wird bei uns aus lebenslänglich 15 Jahre nicht einfach wirkliches lebenslänglich gemacht? Dann müsste man sich auch keine Gedanken über die Sicherungsverwahrung machen.
Frage Nummer 34529

Antworten (2)
Gast
weil das gegen die menschenrechte verstößt. 15 jahre haft = strafe; sicherungsverwahrung = verwahrung zum schutz der bevölkerung. die sicherungsverwahrung bietet weit mehr annehmlichkeiten als eine haft.
bh_roth
Lebenslänglich heißt 25 Jahre, meistens wird nach der 2/3-Regelung der Straftäter schon nach 15 Jahren (das ist nicht genau 2/3, für den, der es nachrechnet) entlassen. Das ist Zeit, die der Gefangene wegen seines Verbrechens einsitzt, die Strafe für seine Tat. Die anschließende Sicherungsverwahrung ist der Schutz der Bevölkerung vor diesem weiterhin gefährlichen Kriminellen, das eine hat zunächst mit dem anderen nichts zu tun. So kann ein Verbrecher, der 10 Jahre bekommen hat, mit anschließender Sicherungsverwahrung durchaus mehr Zeit weggeschlossen sein, als ein Lebenslänglicher, der nach 15 jahren raus kommt.
Daß "Lebenslänglich" bei uns nicht wirklich lebenslänglich bedeutet, hat nichts damit zu tun, dass mehr als 25 Jahre gegen die Menschenrechte verstoßen würde, denn sonst würden viele Demokratien gegen Menschenrechte verstoßen, und nur wir Deutsche würden uns um diese Rechte kümmern. Es ist bei uns 25 Jahre, weil man davon ausgeht, dass jeder Straftäter resozialisierbar ist