lebenslanges wohnrecht bei Verstorbenen
Meine Mutter lebt mit ihrem Mann (nicht mein Vater) in Ihrem eigenem Haus .
Wenn meine Mutter sterben sollte wolle Sie das Ich das Haus bekomme aber Ihr Mann ein Lebenslanges Wohnrecht hat.
Meine Frage ist was habe Ich von dem Haus ?
Frage 1: Muss er an mich Miete bezahlen oder kann Ich überhaupt eine Miete Verlangen?
Frage 2: Wer bezahlt die Nebenkosten ?
Frage 3: Darf Ich in mein Haus selber Einziehen ?
Frage 4: gibt es Irgendeine Möglichkeit dieses Wohnrecht rückgängig zu machen ?
Wenn meine Mutter sterben sollte wolle Sie das Ich das Haus bekomme aber Ihr Mann ein Lebenslanges Wohnrecht hat.
Meine Frage ist was habe Ich von dem Haus ?
Frage 1: Muss er an mich Miete bezahlen oder kann Ich überhaupt eine Miete Verlangen?
Frage 2: Wer bezahlt die Nebenkosten ?
Frage 3: Darf Ich in mein Haus selber Einziehen ?
Frage 4: gibt es Irgendeine Möglichkeit dieses Wohnrecht rückgängig zu machen ?
Antworten (7)
Antwort auf Frage 1 und 2: Er kann nicht umsonst dort wohnen. Aber du kannst ihn auch nicht rauskündigen, wenn er nicht zahlt. Du müsstest die Kosten nötigenfalls einklagen.
Antwort auf Frage 3: Es ist dein Haus. Du darfst dort auch wohnen, mit ihm zusammen.
Antwort auf Frage 4: Wenn das Wohnrecht im Grundbuch eingetragen ist, kannst du nichts machen. Eine Erwähnung im Testament reicht nicht für ein lebenslanges Wohnrecht.
Antwort auf Frage 3: Es ist dein Haus. Du darfst dort auch wohnen, mit ihm zusammen.
Antwort auf Frage 4: Wenn das Wohnrecht im Grundbuch eingetragen ist, kannst du nichts machen. Eine Erwähnung im Testament reicht nicht für ein lebenslanges Wohnrecht.
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Ich mein, ist sogar heute noch ueblich. Siehe Mossad. Nimm doch mal Kontakt mit den Jungs auf, die sind sehr erfinderisch und vor allem sind ihre Kuenste totsicher. ups.
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@ing793: Ich kenne jetzt nicht alle Winkelzüge und Möglichkeiten eines Fachanwaltes für Erbrecht, aber ich bin mir ziemlich sicher, dass ein Wohnrecht zu Lebzeiten im Grundbuch eingetragen sein muss. Deshalb sollte diese Frage bei einem Anwalt geklärt werden.
Für meine Ansicht spricht jedoch, dass ein lebenslanges Wohnrecht, wenn es im Grundbuch eingetragen ist, auch gilt, wenn das Haus verkauft werden sollte. Steht so etwas nur im Testament, ist der Käufer nicht daran gebunden.
Für meine Ansicht spricht jedoch, dass ein lebenslanges Wohnrecht, wenn es im Grundbuch eingetragen ist, auch gilt, wenn das Haus verkauft werden sollte. Steht so etwas nur im Testament, ist der Käufer nicht daran gebunden.
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@dumpfbacke rocktan: Ich bin kein Brummilenker, auch wenn das nicht in deinen weichen Schädel geht. Und in meinem Beruf habe ich sehr wohl eine fundierte Rechtsausbildung erfahren. Du allerdings nicht. Du hast wahrscheinlich nicht einmal die Grundschule geschafft, Und deshalb bist du jetzt Hartz IV'ler ohne Zukunft. Also geh zurück unter deine Brücke. Da gehörst du hin.
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Rocktan, du Vollfurz, du scheinst ein schlechtes Gedächtnis zu haben! Ich hatte geschrieben - früher mal - als Antwort auf eine deiner von Unwissenheit geprägten Antworten, dass ich das besser weiß, weil ich Lkw gefahren bin, 2 Jahre, nach meiner Pensionierung.
Also suhl dich weiter in der Kacke, die du ständig absonderst.
Also suhl dich weiter in der Kacke, die du ständig absonderst.
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Sag mal Rocktan, du scheinst ja tatsächlich so ein Arschloch zu sein, wie man aus deinen beiträgen hioer lesen kann. Woran liegt das? Schwierige kindheit? Zu heiß gebadet? Oder einfach nur zugedröhnt?
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