['disableIntrusiveAdTagsForRestrictedContent'] ['disableIntrusiveAdTagsForRestrictedContent','disableOutbrainForRestrictedContent','enableBookmarks','enableNoAd','enableOutbrainContextNoAdForFreeContent','enablePositions','hasFullAccess','hasProduct'] ['disableAds','disableIntrusiveAdTagsForRestrictedContent','disableTracking','enableCacheBusting','hasProduct','hasPureAccess'] ['default'] $string_split($str($(PMUSER_PAID_CATEGORIES)), ',') is-logged-in has-full-access has-pure-access has-plenigo"> Löschungsbewilligung im Grundbuch bei Versicherungswechsel?? | STERN.de - Noch Fragen? page--has-pure-access " data-guj-zone="_default" >
Anzeige
Gast

Löschungsbewilligung im Grundbuch bei Versicherungswechsel??

Ich habe meine Brandversicherung gekündigt. Nun verlangt die Versicherung eine Löschungsbewilligung die im Grundbuch eingetragen ist. Unser Darlehen ist getilgt, jedoch im Grundbuch nicht gelöscht. Kann die Versicherung dies verlangen? oder ist dies nur eine Masche, um keine Kunden zu verlieren
Frage Nummer 3000003414

Antworten (1)
status-quo-fan
Ja, nach § 106 VVG (Verrsicherungsvertragsgesetz) kann die Versicherung dies verlangen: es hat mit dem Gläubigerschutz - die Bank, die das Hypothekendarlehen ausgereicht hat ist der Gläubiger - zu tun.

Nachzulesen unter:
http://www.service-bw.de/zfinder-bw-web/showConcern.do?anliegenId=1

Da die Eintragung einer Löschungsbewilligung aber ausschließlich der - kostenpflichtigen - notariellen Beurkundung bedarf, ergibt sich die Frage, ob nicht auch ein entsprechender Grundbuchauszug unter Zuhilfenahme einer Bankbescheinigung, aus der die vollständige Rückzahlung des Hypothekendarlehens hervorgeht, ausreicht.

Dies sollte man mit dem Versicherer, dem gekündigt wurde, klären.