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Gast

Lohnsteuerermässigung 2011

Guten Morgen!

Durch einen Umzug werde ich zukünftig morgens nicht mehr mit dem Auto zur Arbeit fahren und möchte demnach meinen Freibetrag auf meiner 2010er LSt-Karte von x€ auf 0€ ändern. Dafür sollte es doch reichen, dass ich ein "leeres" Antragsformular an das Finanzamt schicke, oder? :-)

Freue mich auf eine Antwort.

Viele Grüße!
Frage Nummer 10909

Antworten (1)
StechusKaktus
Die Entfernungspauschale kann grundsätzlich unabhängig vom benutzten Verkehrsmittel zum Ansatz kommen. So können auch Arbeitnehmer, die ihren täglichen Weg zur Arbeit per Fuß oder mit dem Fahrrad zurücklegen, die Entfernungspauschale als Werbungskosten ansetzen.
Von daher: Keine Aktivität erforderlich!