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blacknica81

Lohnsteuerklasse 4 im Scheidungsjahr

Hallo zusammen,

ich wurde letztes Jahr im Oktober (2012) geschieden und hatte das ganze Jahr die Steuerklasse 4. Kann es dann sein, dass mich eine Nachzahlung erwartet?

Vorab schon mal danke für die Antworten!

MfG
Frage Nummer 78532

Antworten (7)
blacknica81
Ich komme hier mit dem Forum nicht ganz klar.. ich hoffe, man kann diesen Beitrag an der richtigen Stelle lesen :-)

Hallo @rayer,

danke für deine Antwort! Darf ich dich fragen, wie du zu dieser Einschätzung kommst? Ich dachte bei der Klasse 4 führt man zu wenig Steuern ab, so dass es sogar eher zu einer Nachzahlung kommt (Werbungskosten bzgl. Fahrtweg habe ich übrigens so gut wie keine).

Danke schon mal für deine Antwort!

LG
wiki01
Wenn du hier nicht klar kommst, wundert mich das nicht. Trolle wie elfigy freuen sich über jeden, den sie wieder vertreiben können. Einfach nicht reagieren.
[br]
Der, der sich imho in Steuerfragen am besten auskennt, ist User ing793 (nichts für ungut, rayer). Ich denke, dass du dazu von ihm noch eine präzise Antwort bekommst.
Opal
Da wirst du ordentlich nachzahlen müssen. Eigentlich hättest du nach deiner Scheidung unverzüglich beim Finanzamt eine Änderung deiner Steuerklasse veranlassen müssen. Denke von vier auf eins, uiuiui
wat_nu
Nein, denn die Steuerklasse 4 ist Lohnsteuertechnisch wie die 1. Nur reiche keine Lohnsteuer ein, denn wenn Du was wieder bekommst, was der Fall sein könnte, musst Du deiner EX-Frau was davon abgeben.
blacknica81
Also ich zum einen: ich bin eine Frau :-) Alles andere ist etwas komplizierter... Mein Mann und ich lebten seit 2011 getrennt (hatten aber beide die Steuerklasse 4). Irgendwann gegen Ende 2011 hat er es mit den deutschen Behörden auf die Spitze getrieben und kam wegen Betrugs ins Gefängis - ergo: er hatte kein Einkommen. Nachdem die Bürokratie endlich ihren Lauf genommen hat, wurde meine Scheidung am 31.10.12 rechtskräftig und seit dem 1.1.13 habe ich die Steuerklasse 1. Und jetzt stellt sich mir eben die Frage, ob ich die Steuer machen soll oder nicht (ob jeder immer direkt angemahnt wird sei dahin gestellt - ich kenne Fälle, da haben manche noch nie ne Steuer abgegeben). Aber eigentlich will man als braver Bürger ja seiner Pflicht nachkommen ;-)
blacknica81
Oh nein, jetzt bringt ihr ja noch ne Steuerklasse ins Spiel ;-) Nein im ernst, ich bin euch dankbar, dass ihr mir so viele Tipps gebt. Evtl. werde ich wirklich professionelle Hilfe suchen. Jetzt bin ich nämlich echt überfordert: Steuerklasse 4 während wir zusammen waren und die 3 während der Trennung/Scheidung? Oh weh...
velofisch
Eher eine Rückzahlung.
Die Steuerklassen müssen geändert werden in dem Jahr nach der endgültigen Trennung. Hat es kurz vor der Scheidung noch einen Versöhnungsversuch gegeben ist damit die gemeinsame steuerliche Veranlagung auch noch bis zum Ende des Jahres der Scheidung möglich. Besondere Nachweise für den Versöhnungsversuch bedarf es nicht.
Allerdings bedeutet gemeinsame steuerliche Veranlagung auch gemeinsame Steuerschulden. Hat z.B. DeinE ExpartnerIn freiberuflich gearbeitet, so sind dafür ggf. Steuern nachzuzahlen, die das Finanzamt von beiden einfordern kann.
Im Jahr nach der Scheidung geht die günstigere gemeinsame Veranlagung dann aber nicht mehr.