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Gast

mache eine Gewinnermittlung, habe mein Anhängerverleh verkauft, buche?

muss unbedingt eine Schlüssbilanz erstellt werden, wie verbuche ich den Firmenverkauf, der n. §1(1)UstG frei ist.
Frage Nummer 22717

Antworten (1)
Heraklit1970
Ja, bei Betriebsende MUSS eine Schlussbilanz / Betriebsaufgabebilanz erstellt werden, selbst wenn man zuvor nach Einnahmen-Überschuss die Gewinnermittlungen erstellt hat. Siehe § 16 EStG. Dort ist auch alles andere nachzulesen, da 1000 Zeichen hierfür nicht ausreichen. Viel Spaß dabei! (Oder Sie gehen zu einem Steuerberater...)