['disableIntrusiveAdTagsForRestrictedContent'] ['disableIntrusiveAdTagsForRestrictedContent','disableOutbrainForRestrictedContent','enableBookmarks','enableNoAd','enableOutbrainContextNoAdForFreeContent','enablePositions','hasFullAccess','hasProduct'] ['disableAds','disableIntrusiveAdTagsForRestrictedContent','disableTracking','enableCacheBusting','hasProduct','hasPureAccess'] ['default'] $string_split($str($(PMUSER_PAID_CATEGORIES)), ',') is-logged-in has-full-access has-pure-access has-plenigo"> Man hat eine Dienstaufsichtbeschwerde gegen mich eingereicht. Was für Schäden könnten mir dadurch drohen? Ich habe mich damit bisher noch nicht auseinandergesetzt, war bisher auch in jeder Hinsicht unbelangt. | STERN.de - Noch Fragen? page--has-pure-access " data-guj-zone="_default" >
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Jannik Schmidt

Man hat eine Dienstaufsichtbeschwerde gegen mich eingereicht. Was für Schäden könnten mir dadurch drohen? Ich habe mich damit bisher noch nicht auseinandergesetzt, war bisher auch in jeder Hinsicht unbelangt.

Frage Nummer 16000

Antworten (7)
Flugmeissel
Egal, ob begründet oder unbegründet: es drohen Ihnen gar keine Schäden. Wichtig: objektiv und sachlich (!) Stellung nehmen. Ansonsten gelten für Dienstaufsichtsbeschwerden die 3 F: formlos, fristlos, fruchtlos ;-)
Johann Werner
hallo! ach, das kenne ich. mach dir mal keinen kopf, schon gar nicht beim ersten mal. meine dienstbeschwerden gegen mich sind alle im sand verlaufen. denen, die sich im ersten zorn hastig beschweren, geht nach einpaar tagen die puste aus und alle beteiligten verlieren das interesse an der sache.
KittyCat
Also, um eine solche Beschwerde zu erhalten, musst Du Dich in starkem Maß falsch verhalten haben. In einem solchen Fall, kann man ein Diziplinarverfahren gegen Dich anstreben. Solltest Du Angestellte sein kommt nun das Arbeitsrecht zum Zuge. Je nach "Vergehen" also Verletzung Deiner Pflicht kann nun eine Konsequenz erfolgen. Im schlimmsten Fall die Kündigung.
Flugmeissel
So ein Quatsch: Da sich in diesem Land hier jeder über alles beschweren kann, bekommt er die Beschwerde zur Stellungnahme. Der Dienstherr entscheidet dann, ob begründet oder unbegründet. Für ein Disziplinarverfahren reicht das nicht aus und es kommt auch nicht zur Personalakte oder zum Zeugnisheft: Dafür muß man nämlich schon ganz schön einen kieken lassen z.B. klauen, besoffen Auto fahren oder ähnliches !!!
Alexandra Weiß
Es drohen Dir arbeitsrechtliche Konsequenzen, wenn Du ein Angestellter bist. Das kann schlimmstenfalls sogar eine Kündigung nach sich ziehen. Wenn Du verbeamtet bist, dann droht ein Disziplinarverfahren. Kommt ja auf den Sachverhalt an und ob diese Beschwerde begründet ist.
Flugmeissel
Liebe Frau Weiß ! Auch noch mal für Sie: wegen einer Dienstaufsichtsbeschwerde wird niemand entlassen und es droht auch kein Disziplinarverfahren. Erstmal Beamten- und Tarifrecht lesen und dann Kommentar abgeben und bitte Fragesteller nicht mit solch unsinnigen Antworten verunsichern !!!
Harold
Eine Dienstaufsichtsbeschwerde bleibt in der Regel ohne Folgen. Allerdings wird jede Beschwerde inhaltlich geprüft. Insofern können ernsthafte Konsequenzen drohen wenn jemand durch Ihr Fehlverhalten zu Schaden gekommen ist. Auch straf- bzw. zivilrechtlich relevante Vorgänge wie Verleumdung, Falschaussagen vor Gericht, Fehlentscheidungen mit persönlichen negativen Konsequenzen für Dritte werden in jedem Fall entsprechend behandelt.
Eine Unhöflichkeit oder ähnliches wird dagegen im Sand verlaufen. Es muss also schon einen gravierenden Grund geben bevor man mit ernsthaften Folgen rechnen muss.