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regibe

MDK lehnt Behandlungsfehler ab

Aufgrund einer Operation vor 3 Jahren bekam ich einen SBG von 50% zuerkannt und beziehe nun vorzeitige Rente, da ich nicht mehr arbeitsfähig bin. Der MDK erklärt einen Behandlungsfehler für nicht zutreffend. Was kann ich unternehmen, um dennoch meine Schadensersatzansprüche geltend zu machen? Der von mir hinzugezogene Anwalt hilft mir nicht wirklich weiter.
Frage Nummer 36889

Antworten (2)
MaG666
Deinen Anwalt von seinen Aufgaben entbinden und einen hinzuziehen, der sich auf Gesundheitsrecht spezialisiert hat.
mathle
Wenn der Anwalt nicht hilft und der MDK (der ein hohes Interesse an einem Behandlungsfehler hat, da die Kasse dann Geld spart) keinen Behandlungsfehler sieht, dann liegt hochwahrscheinlich auch keiner vor. Eine sehr ehrliche Antwort wird man von der zuständigen Gutachterkommission bei der Landesärztekammer bekommen. Diese untersucht den gesamten Behandlungsfall (also nicht nur den isolierten Fehlervorwurf, evtl. steckt der Grund fürs unbefriedigende outcome ja auch woanders) und das ganze kostenlos! Allerdings ist mit einem Zeitbedarf von ca. 1 Jahr zu rechnen.