Antworten (7)
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Nein, natürlich nicht. Aber bevor Sie dies Ihrem Chef sagen, sollten sie eine neue Stelle in Aussicht haben.
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Oh mann, manchmal können Leute wirklich nicht weiter denken als bis zu ihrer Nasenspitze. Ings Ausführungen bringen die Situation exakt auf den Punkt! Abgesehen davon: Die Chance auf eine Weiterbildung sollte sich niemand entgehen lassen, auch wenn das bedeutet, mal auf etwas Freizeit zu verzichten.
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Wenn der Arbeitgeber einwandfrei anordnet, dass man Kurse zur Weiterbildung zu absolvieren hat, dann muss man dieser Anweisung nachkommen. Es ist nicht so, wie im Arbeitsschutzgesetz, dass man gewisse Tätigkeiten nicht ausführen muss, wenn z. B. aus irgendwelchen Gründen nicht in der Lage ist. Wenn eine Weiterbildung von Nöten ist, um weiterbeschäftigt werden zu können, so muss man dieser Aufforderung nachkommen.
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Wenn die geforderten Kurse für den Beruf notwendig sind und nicht eine übermäßige Härte darstellen, so sind Sie verpflichtet, an diesen teilzunehmen. Wenn Sie sich weigern, so kann dies zum Verlust Ihres Arbeitsplatzes führen. Letztendlich wäre die Endkosequenz eine Änderungskündigung.
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In der Regel ist Weiterbildung eine Voraussetzung für ein Weiterkommen auf der Karriereleiter. In einigen Unternehmen wird den Angestellten dies angeboten, in anderen Unternehmen legt die Geschäftsführung keinen gesteigerten Wert auf eine weitere Bildung ihrer Mitarbeiter. Grundsätzliches ist oft im Arbeitsvertrag niedergeschrieben. Die Teilnahme an Kursen kann Voraussetzung für eine Gehaltserhöhung sein.
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