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SimmisieX

Mein Hauptwohnsitz ist bei meinen Eltern und doch will die GEZ Geld für mein Studentenzimmer, muss ich dafür auch zahlen?

Frage Nummer 35533

Antworten (7)
Alex64
Ja.
bifu70
Ja! Und sofern dein monatliches Einkommen über dem Sozialhilfesatz für Haushaltsangehörige (derzeit 299 Euro/Monat) liegt, müsstest du deine eigenen Geräte übrigens sogar dann anmelden, wenn du ausschließlich bei deinen Eltern leben würdest. Wenn du nicht bei deinen Eltern wohnst, kannst du aber einen Befreiungsantrag stellen, sofern du BAFÖG erhältst. Den Antrag findest du auf den Seiten der GEZ, der BAFÖG-Bescheid ist beizufügen.
bh_roth
Ich hätte jetzt mit nein geantwortet.
Nein, außer, wenn du ein eigenes Einkommen - wie BAFöG, Ausbildungsvergütung, Rente - hast, das den einfachen Sozialhilferegelsatz/Regelsatz für Haushaltsangehörige übersteigt.
bifu70
Guckst du hier. Die Punkte 3 und 7 sind für deine Fragestellung relevant.
Dereonard_jMan
Sobald du ein meldepflichtiges Gerät, also beispielsweise einen Fernseher, in deiner Studentenbude hast, musst du dafür zahlen. Dies ist leider unabhängig von deinem Hauptwohnsitz und den dort bereits gemeldeten Geräten. Nur wenn deine eigene Einkünfte (dazu zählt auch Ausbildungsvergütung oder BAFöG) den Betrag von monatlich 276,00 Euro nicht überschreiten, bist du von der GEZ-Gebühr befreit.
DerKonstanti
In der Gebührenordnung der GEZ ist für Geräte in der Zweitwohnung Gebühren zu bezahlen. Dabei hat das angemeldete Gerät am Hauptwohnsitz keinen Einfluss.Ist das Gerät in der Zweitwohnung nur zeitweise in Gebrauch besteht keine Pflicht der Zahlung, jedoch darf das Gerät dann nicht in der Wohnung verbleiben. Verbleibt das Gerät dauerhaft in der Zweitwohnung, so ist auch hierfür die GEZ Gebühr zu bezahlen.
rüdaas1978
Menschen die Empfänger von Ausbildungsförderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BaföG) sind, können einen Antrag auf Befreiung von den GEZ Gebühren stellen. Allerdings dürfen diese dann allerdings nicht bei ihren Eltern leben. Mit diesem Antrag muss auch der BAföG-Bescheid vorgelegt werden. Weiter Informationen und den Antrag gibt es auf www.gez.de.