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klausimaus66

mein haus das ich selbst mit meiner freundin bewohne wurde am 09.08. zwangsversteigert der neue besitzer gibt uns 4 wochen zeit aus zu ziehen da wir aber beide eine negative eintragung in der schufa haben ist die wohnungssuche mehr als schwierig welche möglichkeiten haben wir ?

meine freundin hat noch eine wohnung zur miete die aber für uns zu klein ist,da wir mit 5 persohnen sind . wir stehen beide in einem arbeitsverhältnis und der neue besitzer gibt uns nur 4 wochen um aus zu ziehen .
Frage Nummer 24064

Antworten (5)
Flugmeissel
Die einzige Möglichkeit ist schnellstens eine Wohnung zu finden: der Zuschlagsbeschluß des Versteigerungsgerichts ist nämlich ein Räumungstitel und damit kann der neue Besitzer das Haus dann nötigenfalls zwangsräumen lassen, was noch mehr Kosten verursacht.
shred
Nach einer Zwangsversteigerung ist der neue Eigentümer soweit ich weiß dazu berechtigt. Es sieht so aus, als ob ihr irgendwie eine neue Wohnung finden müsst, vielleicht kann man höchstens noch etwas an den 4 Wochen drehen. Konkreteres zu eurem Fall wird euch leider nur ein Anwalt oder der Mieterschutzbund sagen können.
hphersel
so eine Zwangsversteigerung kommt doch nicht aus heiterem Himmel; sie ist absehbar. Was habt ihr in der ganzen Zeit gemacht? Ihr könnt es beim städtischen Wohnungsamt versuchen, aber normalerweise ist dort eine lange Liste, oder ihr müsst einfach in den sauren Apfel beissen und in die viel zu kleine Wohnung ziehen.Dann habt ihr wenigstens eine provisorische Bleibe, bis ihr etwas passenderes gefunden habt...
albjoerne
Falls ihr in einer größeren Stadt wohnt, gibt es dort Einrichtungen, die sich auf sowas spezialisiert haben (Stichwort Treberhilfe). Die können sehr kurzfristig eine Wohnung vermitteln. Solche Wohnungen sind aber meist nur für den Übergang, will sagen, macht Euch keine Illusion über die Qualität einer solchen Wohnung.

Ich in eurem Fall würde vorübergehend in die Wohnung der Freundin ziehen und schnellstens eine neue Wohnung suchen. Wenn's nur vorübergehend ist, kann man ja auch mal zusammenrücken, und Möbel können vorübergehend eingelagert werden. Ich würde mich keinesfalls darauf verlassen, daß ihr einfach weiter dort wohnen bleiben könnt. Falls es zur Zwangsräumung kommt, habt ihr ein Problem. Dann werden allenfalls einige wenige Einrichtungsgegenstände irgendwo eingelagert, und der Rest kommt auf den Müll.
Gast
1. Familie teilen.
2. Vielleicht hilft die Kommune mit einer Notunterkunft. Es kann aber sein, dass sie euch dann die Kinder wegnehmen.
(Schade, dass Du nicht sagst, wie groß die Whg deiner Freundin ist.)