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Johann Pfeiffer

Mein neuer Vermieter möchte meine Wohnung inspizieren. Hat er das Recht in meine Wohnung zu kommen?

Frage Nummer 24505

Antworten (5)
rrankewicz
Ja, hat er, nach Voranmeldung. Ich nehme an, als neuer Besitzer, hat er ein berechtigtes Interesse.
Blaue_Fee
Grundsätzlich hat der Vermieter das Recht, die Wohnung zu betreten. Es muss jedoch ein berechtigtes Interesse vorliegen. Mal gucken, wie sich der neue Mieter eingerichtet hat, ist kein Grund. Aus der Frage geht übrigens nicht hervor, dass es sich um einen neuen "Besitzer" handelt. Vielmehr ist wohl gemeint, dass der Fragesteller neu eingezogen ist und daher einen "neuen Vermieter" hat, oder?
chrissi1983
ja er hat das recht, denn die wohnung gehört ihm und er darf sein eigentum besichtigen. allerdings darf er nicht einfach vor der tür stehen, sondern muss seinen besuch in einer angemessenen frist ankündigen. ohne deine anwesenheit darf er die wohnung aber nicht betreten (z. b. mit einem zweitschlüssel), es sei denn, es ist gefahr in verzug (z. b. wasserschaden usw.).
MissCaroline
Nein, wenn du es nicht wünscht, dann darf er seine Wohnung nicht betreten. Allerdings sollte man, schon alleine um ein gutes Verhaltnis zu bewahren, den Wunsch nicht abschlagen. Ich kann gut verstehen, dass er sich ein eigenes Bild vom Zustand der Wohnung machen möchte.
Matthis Köhler
Zwar hat ein Mieter per Grundgesetz das Recht, in seinem angemieteten Wohnraum in Ruhe gelassen zu werden. Der Vermieter wiederum hat aber gemäß BGB das Recht zur Besichtigung. Allerdings gelten dafür feste Regeln. So darf er dies nicht ohne mündliche bzw. schriftliche Vorankündigung tun, wochentags muss diese Meldung mindestens 24 h vor dem tatsächlichen Termin erfolgen.