['disableIntrusiveAdTagsForRestrictedContent'] ['disableIntrusiveAdTagsForRestrictedContent','disableOutbrainForRestrictedContent','enableBookmarks','enableNoAd','enableOutbrainContextNoAdForFreeContent','enablePositions','hasFullAccess','hasProduct'] ['disableAds','disableIntrusiveAdTagsForRestrictedContent','disableTracking','enableCacheBusting','hasProduct','hasPureAccess'] ['default'] $string_split($str($(PMUSER_PAID_CATEGORIES)), ',') is-logged-in has-full-access has-pure-access has-plenigo"> Meine beiden Kinder und ich sind bei meinem Freund mit gefahren und meine Tochter hat beim öffnen der Autotür ein parkendes Auto zerkratzt ...wer zahlt den schaden ? Die private Haftpflichtversicherung ? | STERN.de - Noch Fragen? page--has-pure-access " data-guj-zone="_default" >
Anzeige
Gast

Meine beiden Kinder und ich sind bei meinem Freund mit gefahren und meine Tochter hat beim öffnen der Autotür ein parkendes Auto zerkratzt ...wer zahlt den schaden ? Die private Haftpflichtversicherung ?

meine Tochter wird ende des monats 6 und ich habe extra eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen die auch für Kinder unter 6 aufkommt ,nun sagen die aber das sie dafür nicht aufkommen müssen weil es mit einem KFZ passiert sei ...aber der schaden wurde ja von ihr verursacht und nicht vom Besitzer des KFZ ...wer kann mir helfen ?
Frage Nummer 75280

Antworten (2)
bh_roth
Ich bewerte das so: Zunächst die Haftpflicht des Fahrzeughalters, die aber die Kosten vom Verursacher zurückholt, ob der nun versichert ist oder nicht.
Skorti
Natürlich muss die Versicherung des Halters zahlen. Es ist völlig egal, wer aus dem Wagen den Schaden verursacht. Wenn ich meinen Wagen verleihe und der Fahrer damit einen Unfall baut, muss meine Versicherung zahlen, auch wenn ich den Schaden nicht verursacht habe. (Sollte ich eine Einzelfahrerversicherung abgeschlossen haben, kann die Versicherung rückwirkend Beiträge verlangen.)
Wenn ich beim Parken nicht genug Platz zur Seite lasse und ein Kind mit der Tür einen Schaden verursacht, muss meine Versicherung zahlen. Ob ich mir dann die höheren Versicherungsbeiträge von der Haftplicht des Kindes zurückholen kann, steht auf einem anderen Blatt. Da bin ich mir nicht sicher.