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Gast

Meine private Krankenversicherung fordert aktuell Beiträge aus 2006. Sind diese nicht verjährt oder kann sie sich damit herausreden, dass die eingegangenen Beiträge immer auf die zuletzt offenen Monate angerechnet wurden?

Frage Nummer 17272

Antworten (1)
Malu19
Nach BGB ist die Forderung verjährt. Die Frist beginnt mit dem Ablauf des Jahres, in dem die Forderung entstanden ist. Also 31.12.2006 plus 3 Jahre = verjährt am 01.01.2010. Allerdings stellt sich die Frage, ob die KK tatsächlich Geld aus 2006 fordert, oder einfach nur Bspw. noch AKTUELL drei ausstehende Beiträge.Auch wenn Du in 2006 nicht gezahlt hast, so wurde das Problem doch einfach nur verschoben. Dann wäre die Forderung ja nicht verjährt, da weiterhin aktuell.
Die nächste Frage ist, ob es für die weitere Zusammenarbeit sinnvoll ist auf ein mögliches Recht zu beharren? Schliesslich willst Du ja auch mal was von der KK...?