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samthefif

Mindestabstand von Geschwindigkeitsmesseinrichtungen nach dem Ortsschild

In einem Ort in Südhessen ist eine Einrichtung zu Messung vorüberfahrender Fahrzeuge fest installiert. Der Abstand vom Ortseingangsschild bis zu der Messeinrichtung beträgt deutlich weniger als 40 Meter. Gibt es eine gesetzliche Regelung über Mindestabstände von Messeinrichtungen hinter einem Ortsschild die einzuhalten sind und wenn ja, wo sind diese Regeln zu finden.
Frage Nummer 56858

Antworten (12)
elfigy
Die Geschwindigkeitsbegrenzung gilt ab dem entsprechenden Schild. Ab da ist ein Meßgerät möglich. Das heißt, man mus schon vorher die Geschwindigkeit so reduzieren, dass man genau ab dem Schild das Limit einhält. Nicht dahinter erst abbremsen oder das Fahrzeug "ausrollen" lassen.
bh_roth
...oder schon vorher hinausbeschleunigen. In welchem Abstand vor oder hinter einem die Geschwindigkeit regelnden Verkehrszeichen die Geschwindigkeiten gemessen werden, regeln die Bundesländer auf Landesebene in entsprechenden Richtlinien. Es gibt nichts bundeseinheitliches.
Eine Verstoß gegen eine solche Richtlinie hindert aber nicht die Rechtmäßigkeit. Das heißt, wenn es z.B. in Bayern eine Richtlinie gibt, die einen Abstand der Messanlage von 160 m vom Ortsschild vorsieht, kann man dagegen nicht mit Erfolg Einspruch einlegen, wenn die Messanlage nur 100m entfernt ist.
hphersel
es gibt zwar eine informelle Regelung, dass Blitzer erst etwa 100 m oder später nach einer Ortseinfahrt aufgestellt werden sollen, aber diese Reghelung ist eben nur informell und absolut nicht bindend. Meine Vorrednerin hat Recht: Die Geschwindigkeitsbegrenzung gilt AB DEM SCHILD. Das bedeutet, dass sogar direkt neben dem Schild gemessen werden kann und darf.
bh_roth
Hier noch etwas zu lesen zu dem Thema. Mit dem Tablet ist das Einbinden des Links leider nicht möglich.
http://www.burhoff.de/insert/?/veroeff/aufsatz/va2003_14.htm
netter_fahrer
Absolut richtig. Eine Gebot / Verbot gilt ab dem Schild, da gibt es keinen Meter Toleranz. Es sei denn, es wird per darunter stehendem Zusatzschild darauf hingewiesen, z.B. STOP in 100m Entfernung.
"[url=http://www.sicherestrassen.de/VKZKatalog/Frameaufbau.htm?http://www.sicherestrassen.de/VKZKatalog/Kat274.htm]Urteile/Meinungen zu Zeichen 274:[/url]
Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beginnt am Verkehrszeichen (wenn nicht durch Zusatzzeichen ein anderer Beginn angezeigt wird) und endet mit deren Aufhebung oder durch ein neues Zeichen mit zulässiger Höchstgeschwindigkeit. Es ist ein Streckenverbot und gilt nicht mehr, wenn die Strecke verlassen wird. Bei Kombination mit einem Gefahrzeichen gilt es solange, bis sich aus der Örtlichkeit die angezeigte Gefahr zweifelsfrei nicht mehr ergibt. Der Kraftfahrer kann darauf vertrauen, dass die angegebene Geschwindigkeit den örtlichen Verhältnissen entspricht (BGH(Z) VM 73,4)."
netter_fahrer
Das noch zum Thema, sollte alle Unklarheiten klären.
bh_roth
@netter_fahrer: Wieso Unklarheiten? Es gab heute hier nur richtig gute Antworten (räusper).
netter_fahrer
Weil die Frage zwei zu berücksichtigende Aspekte beinhaltet:
- die gesetzliche Regelung: Tempolimit gilt ab Schild
- und die individuelle Bundesländer-Regelung, ab welcher Entfernung zu diesem Schild eine Tempomessanlage aufgebaut werden soll. Die kann eben 150 m dahinter oder auch nur 10 m weiter stehen, je nach Situation, da gibt es kein "grundsätzlich nur in Entfernung x Meter" - deshalb die denkbaren Unklarheiten.
kalkak
Für diesen Abstand ist keine gesetzliche Regelung notwendig, denn bereits mit Passieren des Ortseingangsschildes muss die Geschwindigkeit auf die dann zulässige (idR 50 km/h) reduziert sein.
Über den moralischen Aspekt kann man allerdings streiten.
M889
Was mich in diesem Zusammenhang interessieren würde: wie ist das auf der Autobahn?
Auf einer 'freien' Autobahn steht ein Schild mit Geschwindigkeitsbegrenzung von 100 kmh. Kann da auch gleich eine Messeinrichtung stehen?
Das könnte für einen Fahrer (und auch andere) ganz schön gefährlich werden, wenn er von sagen wir 250 kmh/Stunde auch 100 kmh abbremsen muss.
elfigy
Auf der Autobahn ist es genau so . Das Limit gilt ab dem Schild und das Meßgerät kann kurz dahinter stehen. Mein Mann bremste nur sanft ab und lies das Auto ausrollen. An der Baustelle für die diese Begrenzung letztendlich war, hatte er dann die dort limitierten 80 km/h . Aber das Radargerät stand hinter dem 100er Schild und er bekam drei Punkte und musst kräftig zahlen Er hat das gerichtlich klären lassen. Keine Chance.
netter_fahrer
Auf deutschen Autobahnen gilt bekanntlich die Richtgeschwindigkeit 130 km/h; wer schneller, vor allem viel schneller fährt, muss sich auf besondere Situationen einrichten, wie z.B. ein Tempolimit. Das höchste Tempolimitschild zeigt 130 km/h, es wird also nicht für ganz Fixe erst 200, dann 160 angezeigt - gibt's nicht. Und Baustellen tauchen nicht urplötzlich auf, die werden weit vorher angekündigt. Dort gilt auch ein Tempolimit, das man beachten sollte, die deutsche "Gewohnheit", auf ein Tempolimit noch 20 km/h draufzupacken ist eben nicht erlaubt, auch wenn das viele glauben.
Messgeräte stehen aber zumeist 100-150m hinter dem Tempolimitschild (Länderregelungen).
Ein Bekannter wurde mal in der Schweiz mit 10 km/h zu schnell geblitzt - 80 statt 70. Die Polizisten sagten nur: Wenn wir gewollt hätten dass sie hier 80 fahren dürfen hätten wir das drangeschrieben - 40 Fränkli!