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Eünther_23

Mit welchen Begründungen darf ein Vermieter Eigenbedarf für eine Immobilie anmelden und den Mieter vor die Tür setzen?

Frage Nummer 26626

Antworten (4)
MarciMarc
Gründe können z. B. sein, dass die Tochter eine Familie gründen möchte und eine größere Wohnung benötigt oder die Eltern des Vermieters sind pflegebedürftig und sollen mit im Haus wohnen. Oder das Kind braucht eine Wohnung, weil es sich sonst vom Elternhaus löst. Oder der Vermieter bekommt Familienzuwachse und hat einen höheren Platzbedarf.
JoBöller
Erst einmal gibt es in jedem Mietvertrag eine bestimmte Anzahl von Jahren, in denen weder Vermieter noch Mieter ohne triftigen Grund bzw. ohne Nachmieter kündigen können. Dann muss der Eigenbedarf in der eigenen Familie streng nachgewiesen werden. Und natürlich gilt die gesetzliche Kündigungsfrist.
Alex64
Mit der Begründung "ordentliche Kündigung mit Grund nach §573 (2) BGB".
Lucky Frank
Die Bedingungen für eine Eigenbedarfskündigung sind in § 573 BGB geregelt. Danach ist eine solche Kündigung nur möglich, wenn der Vermieter die Wohnung selbst, für Familienangehörige oder Angehörige seines Haushalts benötigt. Die entsprechenden Gründe sind auch im Kündigungsschreiben anzugeben, um wirksam zu werden.